OffenAusschreibung · 16Bauauftrag🇪🇺 EU-FörderungAMP / GPATED 116/2026

Systemtrennwände 70-00471-3770-311 - PR1222674-3770-B

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

02.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

München (80686) — DE212

Ausführungsort

Dr.-Klaus-Dieter-Wolff-Straße 1, Bayreuth (95444) — DE242

Beschreibung

Systemtrennwand (Volltrennwand), ca.111 m2 Systemtrennwand (Volltrennwand), ca. 1112 m2

CPV-Codes

45421141

Lose (1)

LOT-0000Systemtrennwände 70-00471-3770-311

Systemtrennwand (Volltrennwand), D=105 mm (erf. R'w 37+45 dB), Echtholz-Furnier Weißtanne: 111 m2 Systemtrennwand (Volltrennwand), D=105 mm (erf. R'w 40+45+47 dB), Melaminharzbeschichtung: 1112 m2 Festverglasung/Fenster, BxH=1200-1350x2660-2800 mm, Echtholz-Furnier Weißtanne: 18 Stck Festverglasung/Fenster, BxH=400-1000x2660-2880 mm, Melamin: 40 Stck Alurahmen-Glas-Türelement mit Oberlicht (und Seitenteil), Echtholz-Furnier Weißtanne: 8 Stck System-Türelement (mit Oberlicht), Melamin: 38 Stck

454211412026-09-252027-08-20

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammern des Bundes — Bonn

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

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