Stahlbauarbeiten Glasdach 70-00001-2880-43 - PR1212947-2880-B
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Stahlbauarbeiten Glasdach 70-00001-2880-43
CPV-Codes
Lose (1)
* Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle: Leistungsbeginn 23.12.2026; Leistungsende 31.03.2027 * Beschreibung der Beschaffung: Erweiterungsbau Fraunhofer ITWM Haus J+K, Fraunhofer Platz 1, 67663 Kaiserslautern Stahlbauarbeiten - Glasdach - ca. 10 St. Obergurt Querrichtung Oy-1 bis Oy-3 - ca. 36 St. Untergurt Querrichtung, Uy-2 bis Uy-3 - ca. 36 St. Diagonalstab in Querrichtung, Dy-1 bis Dy-2 - ca. 35 St. Untergurt in Längsrichtung, Ux-2 bis Ux5 - ca. 16 St. Vertikalstab, Vy1 2000mm - ca. 20 St. Auflager Achse D und G - ca. 20 m Alu-Blech 50/525/50 - ca. 100 kg Knotenblech Uy2+Dy1 an Vy2, Uy-3 - ca. 2 St Glasdach Achse 6-15 / D-G - ca. 350 m² Glasfläche, selbstreinigend - ca. 350 m² Zulage BIPV Glasdach - ca. 16 St. RA-Dachfenster - ca. 20 St. Dachfenster, Lüftungsfunktion - ca. 100 m Stufenglasausbildung - ca. 1 St. Fassade Achse D / 6-15 - ca. 1 St. Fassade Achse G / 6-15 - ca. 2 St. Fassade Achse 6 + 15 / D-G - ca. 20 St. RA-Lamellenfenster, Achse D + G - ca. 300 kg Stahl L-Winkel 200x200x14 - ca. 50 m² Wärmedämmstreifen - ca. 16 St. Elektrischer Antrieb Dachfenster - ca. 40 St. Elektrischer Antrieb RA-Lamellenfenster - ca. 1 pschl Batteriespeicher, BIPV Glasdach - ca. 8 St. Wechselrichter
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes — Bonn
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).