Vorgehängte hinterlüftete Fassade
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Vorgehängte hinterlüftete Fassade
CPV-Codes
Lose (1)
720 m2_Unterkonstruktion derVHF-Fassade auf Stahl-Kassettenprofile 380 m2_Unterkonstruktion derVHF-Fassade auf auf Stahlbeton-Wände 1100 m2_Fassaden-Bekleidung der VHF-Fassade aus Glattblech-Fassadenprofile mit waagrechter Verlegung, Standard-Deckbreite 700 mm 1,8 mm Pulver-Stückbeschichtung 1 Stück_Abgehängte Metalldecke 2,5-5,0 m2 - Zurückgesetzte Eingänge EG
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern — Ansbach
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt. Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.