VergebenVergabebekanntmachung · 29LieferauftragAMP / GPATED 116/2026

Lieferung eines Sperrgutfahrzeuges awm Münster

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

05.09.2025

Geschätzter Auftragswert

286.200 €

Vertragslaufzeit

7.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Münster (48143) — DEA33

Beschreibung

Lieferung eines Sperrgutfahrzeuges für awm Münster

CPV-Codes

341445113414450034144510

Lose (1)

LOT-0001Lieferung eines Sperrgutfahrzeuges awm Münster

Lieferung eines Sperrgutfahrzeuges für awm Münster Lieferung eines Fahrgestelles mit einem Sperrgutaufbau mit mind. 22m3 Ladevolumen

3414451134144500341445107 Monate

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

286.200 €
286.200 €
286.200 €
286.200 €
286.200 €
286.200 €
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286.200 €
286.200 €

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

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