OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 116/2026

Heizungs- & Sanitärtechnik - Erweiterung G8/G9 am Schillergymnasium

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 07:30

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Münster (48143) — DEA33

Beschreibung

Heizungs- und Sanitärarbeiten im Untergeschoss eines Schulgebäudes auf ca. 650m2. Die Arbeiten umfassen hauptsächlich die Erneuerung von Hauptverteilleitungen.

CPV-Codes

4533100045332000

Lose (1)

LOT-0001Heizungs- & Sanitärtechnik - Erweiterung G8/G9 am Schillergymnasium

Heizungs- und Sanitärarbeiten im Untergeschoss eines Schulgebäudes auf ca. 650m2

45331000453320002026-09-012027-01-31

Zuschlagskriterien

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

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