Sicherheitsdienstleistungen für städtische Unterkünfte von geflüchteten und wohnungslosen Menschen sowie Winternothilfe
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Wiederkehrend
Beschreibung
Das Sozialamt benötigt zum Schutz und zwecks Bewachung von Unterkünften für geflüchtete und wohnungslose Menschen einen Sicherheitsdienst.
CPV-Codes
Lose (2)
fixer Zeitraum: 179.988 h mit 12-14 Wachpersonen sowie Wächterkontrollsystem, optionale Verlängerung 1: 61.920 h mit 12- 14 Wachpersonen sowie Wächterkontrollsystem optionale Verlängerung 1: 65.328 h mit 12- 14 Wachpersonen sowie Wächterkontrollsystem
Zuschlagskriterien
fixer Zeitraum: 10.324 h mit 1-3 Wachpersonen optionale Verlängerung: 1.972 h mit 1-3 Wachpersonen
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.