VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Bauüberwachung Bautechnik, Geotechnik für den Ersatzneubau der Schleuse Erlangen

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

12.06.2026

Geschätzter Auftragswert

5,7 Mio. €

Vertragslaufzeit

84.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Aschaffenburg (63743) — DE261

Ausführungsort

Möhrendorf (91096) — DE257

Beschreibung

Das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg beabsichtigt, den Ersatzneubau der Schleuse Erlangen ausführen zu lassen. Zur Sicherstellung der Qualität ist eine Begleitung und Überwachung der Bauausführung erforderlich. Diese Leistung umfasst mehrere Fachgebiete (Bautechnik, Elektrotechnik, TGA, Stahlbau, Geotechnik). Vorliegend ist die Bauüberwachung für die Fachgebiete Bautechnik und Geotechnik zu erbringen. Die örtliche Bauüberwachung enthält folgende Teilleistungen: - Überwachung der Ausführung von Bauleistungen - Überwachung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen - Dokumentation des Bauablaufs - Mitwirken beim Aufmaß, behördlichen Abnahmen, Abnahmen von Leistungen und Lieferungen - Rechnungsprüfung

CPV-Codes

71521000

Lose (1)

LOT-0000Bauüberwachung Bautechnik, Geotechnik für den Ersatzneubau der Schleuse Erlangen
5,7 Mio. €

Das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg beabsichtigt, den Ersatzneubau der Schleuse Erlangen ausführen zu lassen. Zur Sicherstellung der Qualität ist eine Begleitung und Überwachung der Bauausführung erforderlich. Diese Leistung umfasst mehrere Fachgebiete (Bautechnik, Elektrotechnik, TGA, Stahlbau, Geotechnik). Vorliegend ist die Bauüberwachung für die Fachgebiete Bautechnik und Geotechnik zu erbringen. Die örtliche Bauüberwachung enthält folgende Teilleistungen: - Überwachung der Ausführung von Bauleistungen - Überwachung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen - Dokumentation des Bauablaufs - Mitwirken beim Aufmaß, behördlichen Abnahmen, Abnahmen von Leistungen und Lieferungen - Rechnungsprüfung

7152100084 Monate

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

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Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - — Bonn

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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