VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 115/2026

Stauhaltung Garstadt: Kampfmittelräumung, Flussbagger- und Uferausbauarbeiten

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

12.06.2026

Geschätzter Auftragswert

10,7 Mio. €

Vertragslaufzeit

15.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Aschaffenburg (63743) — DE261

Beschreibung

- Arbeiten zur Kampfmittelräumung ca. 140.000 m² Wasserfläche - Erdarbeiten, Nassbaggerarbeiten im UFer- und Sohlbereich, Abbrucharbeiten und Rückbauarbeiten der Böschungssicherung im Uferzurücknahmebereich - Transport, Verwendung, Verwertung oder Entsorgung von Baggergut getrennt nach Belastungsklassen - die Uferzurücknahmebereiche werden mit Wasserbausteinen gesichert - Anpassungen von Böschungssicherungen - baubegleitende Kampfmittelräumung im Landbereich - Herrichten von Umschlagstellen, Lager-, Zwischenlager- und Baustelleneinrichtungsflächen - Technische Bearbeiten - Verkehrssicherungsmaßnahmen - Öffnen und Schließen von Buhnenfeldern - Parallelwerksschüttungen

CPV-Codes

452471009052310045100000

Lose (1)

LOT-0000Stauhaltung Garstadt: Kampfmittelräumung, Flussbagger- und Uferausbauarbeiten

- Arbeiten zur Kampfmittelräumung ca. 140.000 m² Wasserfläche - Erdarbeiten, Nassbaggerarbeiten im UFer- und Sohlbereich, Abbrucharbeiten und Rückbauarbeiten der Böschungssicherung im Uferzurücknahmebereich - Transport, Verwendung, Verwertung oder Entsorgung von Baggergut getrennt nach Belastungsklassen - die Uferzurücknahmebereiche werden mit Wasserbausteinen gesichert - Anpassungen von Böschungssicherungen - baubegleitende Kampfmittelräumung im Landbereich - Herrichten von Umschlagstellen, Lager-, Zwischenlager- und Baustelleneinrichtungsflächen - Technische Bearbeiten - Verkehrssicherungsmaßnahmen - Öffnen und Schließen von Buhnenfeldern - Parallelwerksschüttungen

452471004510000015 Monate

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - — Bonn

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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