Ersatzneubau der Schleuse Erlangen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Der Ersatzneubau der Schleusenanlage Erlangen bei Main-Donau-Kanal km 41,050 umfasst im Wesentlichen folgende Bauleistungen: Baugrubenumschließung; Erdarbeiten; Schleusenkammer einschließlich Oberhaupt, Unterhaupt sowie Einlaufbauwerk und Auslaufbauwerk und 3 Sparbecken-Ebenen in Massivbauweise; oberer und unterer Vorhafen einschliesslich Anbindung an den bestehenden Main-Donau-Kanal, Kanalabdichtung im Trockenen, Stahlwasserbau, Maschinentechnik, Technikgebäude, technische Ausrüstung, Planungsleistungen. Der Ersatzneubau wird östlich der bestehenden Schleuse Erlangen errichtet. Die bestehende Schleuse wird während der Neubaumaßnahme weiterbetrieben. Die Fallhöhe der Stauhaltung beträgt 18,30 m. Die Länge des Schleusenbauwerks ohne Vorhäfen beträgt ca. 330 m. Die Länge des Baufeldes einschließlich der Kanalanbindung beträgt ca. 2.300 m.
CPV-Codes
Lose (1)
Der Ersatzneubau der Schleusenanlage Erlangen bei Main-Donau-Kanal km 41,050 umfasst im Wesentlichen folgende Bauleistungen: Baugrubenumschließung; Erdarbeiten; Schleusenkammer einschließlich Oberhaupt, Unterhaupt sowie Einlaufbauwerk und Auslaufbauwerk und 3 Sparbecken-Ebenen in Massivbauweise; oberer und unterer Vorhafen einschliesslich Anbindung an den bestehenden Main-Donau-Kanal, Kanalabdichtung im Trockenen, Stahlwasserbau, Maschinentechnik, Technikgebäude, technische Ausrüstung, Planungsleistungen. Der Ersatzneubau wird östlich der bestehenden Schleuse Erlangen errichtet. Die bestehende Schleuse wird während der Neubaumaßnahme weiterbetrieben. Die Fallhöhe der Stauhaltung beträgt 18,30 m. Die Länge des Schleusenbauwerks ohne Vorhäfen beträgt ca. 330 m. Die Länge des Baufeldes einschließlich der Kanalanbindung beträgt ca. 2.300 m.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - — Bonn
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.