OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 116/2026

Los 1: Vertikalautoklav für ein S2-Labor und Los 2: Horizontalautoklav für S2-Labor - PR1208494-3310- W

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

20.07.2026 11:00

Vertragslaufzeit

3.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Sitz des Auftraggebers

München (80686) — DE212

Ausführungsort

Leipzig (04103) — DED51

Beschreibung

PR1208494-3310- W Los 1: Vertikalautoklav für ein S2-Labor und Los 2: Horizontalautoklav für S2-Labor

CPV-Codes

33191110

Lose (2)

LOT-0001Gliederungsebene

Los 1: Vertikalautoklav für ein S2-Labor

331911103 Monate

Zuschlagskriterien

Technische Ausführung
LOT-0002Gliederungsebene

Los 2: Horizontalautoklav für S2-Labor

331911105 Monate

Zuschlagskriterien

Technische Ausführung

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammern des Bundes — Bonn

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

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