Metallbau_Fenster_Außentüren
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Das Demonstrationszentrum für Sektorkopplung wird als Forschungsgebäude mit Labor- und Büroflächen konzipiert. Der Haupteingang des Gebäudes befindet sich an der Ostfassade und wird von einem großzügigen Vordach begleitet. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über 2 Treppenhäuser und einen Aufzug. Die Labore befinden im nördlichen Gebäudeteil und sind im EG und im 1.OG untergebracht. Das Nasslabor und das Technikum erstrecken sich über 2 Geschosse. Über den Laboren befindet sich im 2.OG die Technikzentrale. Im südlichen Gebäudeteil befinden sich die Büros sowie Beratungsräume. In der Mittelzone sind alle Nebenräume wie Umkleiden, Sanitärflächen, Putzmittelräume, Lager- und Technikräume und eine Werkstatt angeordnet. Die Fassade wird mit einer vertikalen Struktur aus Holzlamellen belegt, die den Gesamteindruck des Gebäudes vereinheitlicht und harmonisiert. Zur Hervorhebung des Eingangsbereiches und der Laborfassade (EG Nord) kommt eine großflächige Bekleidung mit Faserzementplatten zum Einsatz. ___________________________________________________________________________________________________________ Wesentliche Arbeiten: 61 Stk Aluminium-Fenster-Elemente 4 Stk Aluminium-Fenster-Tür-Elemente 3 Stk Stahl-Tür-Elemente 7 Stk Stahl-Faltschiebe-Element 55 Stk Fenster-Markisen mit ZIP-Führungsschienensystem elektrisch 5 Stk Verdunklungsanlagen elektrisch 46 Stk Blendschutz innen, manuell
CPV-Codes
Lose (1)
Das Demonstrationszentrum für Sektorkopplung wird als Forschungsgebäude mit Labor- und Büroflächen konzipiert. Der Haupteingang des Gebäudes befindet sich an der Ostfassade und wird von einem großzügigen Vordach begleitet. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über 2 Treppenhäuser und einen Aufzug. Die Labore befinden im nördlichen Gebäudeteil und sind im EG und im 1.OG untergebracht. Das Nasslabor und das Technikum erstrecken sich über 2 Geschosse. Über den Laboren befindet sich im 2.OG die Technikzentrale. Im südlichen Gebäudeteil befinden sich die Büros sowie Beratungsräume. In der Mittelzone sind alle Nebenräume wie Umkleiden, Sanitärflächen, Putzmittelräume, Lager- und Technikräume und eine Werkstatt angeordnet. Die Fassade wird mit einer vertikalen Struktur aus Holzlamellen belegt, die den Gesamteindruck des Gebäudes vereinheitlicht und harmonisiert. Zur Hervorhebung des Eingangsbereiches und der Laborfassade (EG Nord) kommt eine großflächige Bekleidung mit Faserzementplatten zum Einsatz. ___________________________________________________________________________________________________________ Wesentliche Arbeiten: 61 Stk Aluminium-Fenster-Elemente 4 Stk Aluminium-Fenster-Tür-Elemente 3 Stk Stahl-Tür-Elemente 7 Stk Stahl-Faltschiebe-Element 55 Stk Fenster-Markisen mit ZIP-Führungsschienensystem elektrisch 5 Stk Verdunklungsanlagen elektrisch 46 Stk Blendschutz innen, manuell
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen — Hamburg
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."