HAFUN - Mittelspannungsanlagen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Beschreibung der Leistung: Für die Universität Hamburg, Fachbereich Physik, wird auf einem separaten Grundstück auf dem Gelände der DESY ein Neubau eines Forschungsgebäudes HAFUN errichtet. Das Gebäude ist mit vier Untergeschossen, Erdgeschoss und vier Obergeschossen und ca. 14.260 m² Geschossfläche geplant. Es entstehen Laborräume, Büroflächen, Besprechungs- und Vortragsräume und Nebenräume. Das Leistungsverzeichnis der Aufzugsanlagen umfasst: - Mittelspannungshauptverteiler RRÜMTTTTTT - 6 Gießharztransformatoren 800 kVA Wesentliche Arbeiten: 1 Mittelspannungshauptverteiler RRÜMTTTTTT 45 m² Doppelbodenanlage MSHV mit Treppe, 1,00 m 10 m² Gitterrostbodenanlage Kasematte mit Treppe, 1,00 m 6 Gießharztransformatoren 800 kVA 1 Zähleranlage, Fernsteuerung, EZA-Regler, Batteriespannungsversorgung
CPV-Codes
Lose (1)
Beschreibung der Leistung: Für die Universität Hamburg, Fachbereich Physik, wird auf einem separaten Grundstück auf dem Gelände der DESY ein Neubau eines Forschungsgebäudes HAFUN errichtet. Das Gebäude ist mit vier Untergeschossen, Erdgeschoss und vier Obergeschossen und ca. 14.260 m² Geschossfläche geplant. Es entstehen Laborräume, Büroflächen, Besprechungs- und Vortragsräume und Nebenräume. Das Leistungsverzeichnis der Aufzugsanlagen umfasst: - Mittelspannungshauptverteiler RRÜMTTTTTT - 6 Gießharztransformatoren 800 kVA Wesentliche Arbeiten: 1 Mittelspannungshauptverteiler RRÜMTTTTTT 45 m² Doppelbodenanlage MSHV mit Treppe, 1,00 m 10 m² Gitterrostbodenanlage Kasematte mit Treppe, 1,00 m 6 Gießharztransformatoren 800 kVA 1 Zähleranlage, Fernsteuerung, EZA-Regler, Batteriespannungsversorgung
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen — Hamburg
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."