Trockenbauarbeiten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Beschreibung der Leistung: Für eine qualitative Revitalisierung der Bausubstanz wurde eine umfangreiche Planung der Sanierungsarbeiten für das gesamte Gebäude durchgeführt. Bereiche der Kellersohle, die noch im ursprünglichen Zustand, aber abgängig oder statisch nicht nachweisbar sind, werden erneuert. Die Dächer werden saniert. Die Außenfassaden werden denkmalgerecht untersucht und saniert. Das historische Erscheinungsbild des Schumacher-Baus und die ursprüngliche charakteristische Zellen-Anordnung der Büroräume werden im Wesentlichen beibehalten. Es ist keine große Umplanung der Flächen vorgesehen, lediglich in Teilbereichen werden großzügigere Team- und Netzwerkräume vorgesehen sowie Zellenbüros zusammengefasst, um einem moderneren Bürokonzept zu entsprechen. Die angedachte hochwertige Qualität der Ausführung soll die kulturhistorische Bedeutung dieses Baudenkmals zur Geltung bringen. Weiterhin sind eine komplette Sanierung der TGA-Installationen, die Errichtung einer PV-Anlage sowie eine Brandschutzertüchtigung vorgesehen. Wesentliche Arbeiten: Bestandteil dieser Ausschreibung sind jegliche Ausbauten im Innenraum, die in der Trockenbauweise ausgeführt werden können. Darunter zählt das Herstellen von Trennwänden mit unterschiedlichen Anforderungen (u.a. Sanitärbereich, F90), Errichten von Vorsatzschalen mit unterschiedlichen Anforderungen (u.a. TGA Installationen, F90), Errichten von Deckenabkofferungen für diverse TGA-Installationen, Errichten von Abhangdecken in unterschiedlichen Bauweisen (u.a. GK, Rasterdecke, Akustikdecke), sowie das Anbringen von Akustik-Wandpaneelen.
CPV-Codes
Lose (1)
Beschreibung der Leistung: Für eine qualitative Revitalisierung der Bausubstanz wurde eine umfangreiche Planung der Sanierungsarbeiten für das gesamte Gebäude durchgeführt. Bereiche der Kellersohle, die noch im ursprünglichen Zustand, aber abgängig oder statisch nicht nachweisbar sind, werden erneuert. Die Dächer werden saniert. Die Außenfassaden werden denkmalgerecht untersucht und saniert. Das historische Erscheinungsbild des Schumacher-Baus und die ursprüngliche charakteristische Zellen-Anordnung der Büroräume werden im Wesentlichen beibehalten. Es ist keine große Umplanung der Flächen vorgesehen, lediglich in Teilbereichen werden großzügigere Team- und Netzwerkräume vorgesehen sowie Zellenbüros zusammengefasst, um einem moderneren Bürokonzept zu entsprechen. Die angedachte hochwertige Qualität der Ausführung soll die kulturhistorische Bedeutung dieses Baudenkmals zur Geltung bringen. Weiterhin sind eine komplette Sanierung der TGA-Installationen, die Errichtung einer PV-Anlage sowie eine Brandschutzertüchtigung vorgesehen. Wesentliche Arbeiten: Bestandteil dieser Ausschreibung sind jegliche Ausbauten im Innenraum, die in der Trockenbauweise ausgeführt werden können. Darunter zählt das Herstellen von Trennwänden mit unterschiedlichen Anforderungen (u.a. Sanitärbereich, F90), Errichten von Vorsatzschalen mit unterschiedlichen Anforderungen (u.a. TGA Installationen, F90), Errichten von Deckenabkofferungen für diverse TGA-Installationen, Errichten von Abhangdecken in unterschiedlichen Bauweisen (u.a. GK, Rasterdecke, Akustikdecke), sowie das Anbringen von Akustik-Wandpaneelen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Freie und Hansestadt Hamburg - Vergabekammer bei der Finanzbehörde — Hamburg
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."