Kosmos Festival 2026 / Lose 8-9
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Los 8 - Veranstaltungstechnik Los 9 - Produktionsleitung und technische Gesamtkoordination
CPV-Codes
Lose (2)
Los-Nr.: 8, Los-Bezeichnung: Veranstaltungstechnik Dieser Leistungsbereich umfasst die vollständige Ausstattung der Bühnen und Spielstätten mit Licht-, Ton- und Videotechnik inklusive deren Aufbau, Transport und Betreuung. Ergänzend umfasst das Los die Projektbetreuung während der Planung, Auf- und Abbau, sowie der während der Veranstaltung. CPV-Code: 51310000-8, 92370000-5
Zuschlagskriterien
Los-Nr.: 9, Los-Bezeichnung: Produktionsleitung und technische Gesamtkoordination Erbringung von Planungs- und Betreuungsleistungen für die Produktion sowie die Veranstaltungsleitung der Veranstaltung. Bereitstellung von qualifiziertem Fachpersonal für verschiedene Aufgabenbereiche sowie Vermittlung und Koordination von Fremdleistungen. CPV-Code: 79953000-9, 79952000-2
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig — Leipzig
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.