VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 115/2026

Sanierung Schwimmhalle am Südring / Los-Nr. 5 - Fachplanung Technische Ausrüstung Gebäudeautomation

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

12.06.2026

Geschätzter Auftragswert

47.851 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Chemnitz (09111) — DED41

Beschreibung

Los-Nr. 5 - Fachplanung Technische Ausrüstung Gebäudeautomation (Anlagengruppe 8), Leistungsphasen 2, 3 und 5 - 9 nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nr. 15.1

CPV-Codes

7132100071320000

Lose (1)

LOT-0000Sanierung Schwimmhalle am Südring / Los-Nr. 5 - Fachplanung Technische Ausrüstung Gebäudeautomation

Die Stadt Chemnitz plant die Sanierung der Schwimmhalle am Südring, Max-Schäller-Str. 5 in 09122 Chemnitz. Bestandteil dieser Ausschreibung sind die Leistungsphasen 2, 3 und 5 - 9 der Fachplanung Technische Ausrüstung Gebäudeautomation (Anlagengruppe 8) nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nr. 15.1. Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beigefügten Ingenieurvertrag stufenweise, unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Mit Zuschlag werden die Leistungsphasen 2 und 3 der Fachplanung Technische Ausrüstung Gebäudeautomation einschließlich zugehöriger Besonderer Leistungen beauftragt. Optionen: Die weiteren Leistungsphasen sowie die dazu gehörenden Besonderen Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, besteht nicht. anrechenbare Kosten gemäß Kostenrahmen: Gebäudeautomation (Anlagengruppe 8): 200.000,00 EUR netto

71321000713200002026-06-292029-05-29

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig — Leipzig

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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