VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Sicherheitsdienstleistungen und andere Dienstleistungen für den Kulturbetrieb DAStietz

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

13 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Chemnitz (09111) — DED41

Beschreibung

Sicherheitsdienstleistungen und andere Dienstleistungen für den Kulturbetrieb DAStietz

CPV-Codes

79710000797130007999500079992000

Lose (1)

LOT-0000Sicherheitsdienstleistungen und andere Dienstleistungen für den Kulturbetrieb DAStietz

Sicherheitsdienstleistungen und andere Dienstleistungen für den Kulturbetrieb dasTietz über einen Vertragszeitraum vom 03.07.2026 bis 02.07.2030. auszuführende Leistungen über den gesamten Vertragszeitraum - Wachschutz für das gesamte Gebäude - Alarmaufschaltung und Alarmverfolgung - Aufschaltung Brandschutzmeldezentrale auf 24h-Leitstelle - Kassengeschäfte - Rücksortierung von Medien der Stadtbibliothek Chemnitz - Museumsaufsicht im Museum für Naturkunde - Brandwache / Sicherheits- und Separatwachdienst

797100007971300079995000799920002026-07-032030-07-02

Zuschlagskriterien

Servicekonzept über die Ausführung der Leistung entsprechend den Vorgaben der Vergabeunterlagen (Leistungsverzeichnis Pkt 4 und Anlage "10260002_Wertungsmatrix.xlsx"

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig — Leipzig

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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