OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 116/2026

Streckenwartfahrzeuge und Mannschaftswagen Hessen Mobil

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

21.07.2026 12:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

4

Sitz des Auftraggebers

Wiesbaden (65189) — DE714

Beschreibung

Lieferung von Streckenwartfahrzeugen und Mannschaftswagen für Hessen Mobil

CPV-Codes

34100000

Lose (4)

LOT-0001Pritschenwagen mit Einfachkabine

Lieferung von 8 Pritschenwagen mit Einfachkabine als Streckenwartfahrzeug mit nicht mehr als 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht mit Boxen und 3/4 Plane für Hessen Mobil

341000002026-08-262027-03-31

Zuschlagskriterien

Maximal 10 Punkte erreichbar für das Angebot mit der längsten Ladefläche. Die weiteren Angebote erhalten Punktabschläge im Verhältnis zum Angebot mit der längsten Ladefläche.
LOT-0002Kastenwagen

Es sind 12 geschlossene Fahrzeuge (Kastenwagen) mit nicht mehr als 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht zu liefern

341000002026-08-262027-03-31

Zuschlagskriterien

Maximal 10 Punkte erreichbar für das Angebot mit dem längsten Laderaum. Die weiteren Angebote erhalten Punktabschläge im Verhältnis zum Angebot mit dem längsten Laderaum
LOT-0003Mannschaftswagen

Es sind 9 Fahrzeuge mit max. 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht mit Doppelkabine und Pritsche ohne Box und ohne Plane zu liefern.

341000002026-08-262027-03-31

Zuschlagskriterien

Maximal 10 Punkte erreichbar für das Angebot mit der längsten Ladefläche. Die weiteren Angebote erhalten Punktabschläge im Verhältnis zum Angebot mit der längsten Ladefläche
LOT-0004Mannschaftswagen

Es sind 7 Fahrzeuge mit mind. 5 to zulässigem Gesamtgewicht mit Doppelkabine und Pritsche zu liefern

341000002026-08-262027-03-31

Zuschlagskriterien

Maximal 10 Punkte erreichbar für das Angebot mit der längsten Ladefläche. Die weiteren Angebote erhalten Punktabschläge im Verhältnis zum Angebot mit der längsten Ladefläche.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt — Darmstadt

Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

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