OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 115/2026

Grünanlagenpflege HEAE Darmstadt und Bensheim

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Einreichungsfrist

20.07.2026 12:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Sitz des Auftraggebers

Wiesbaden (65189) — DE714

Ausführungsort

Michaelisstraße 35,, Darmstadt (64293) — DE711

Beschreibung

Grünanlagenpflege Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen Darmstadt und Bensheim

CPV-Codes

77310000

Lose (2)

LOT-0001Grünanlagenpflege EAEH Darmstadt (Los 1)

Ausführung der Grünanlagenpflege auf einer Gesamtfläche von ca. 2.250 m² für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Süd bei der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen, Starkenburgkaserne, Michaelisstraße 35, 64293 Darmstadt, Zum Leistungsumfang gehört der Pflegedurchgang auf dem gesamten Gelände inkl. Rückschnitt von Büschen, Sträuchern und Hecken, Entfernen von Unkraut auf Gehölz-/Pflasterflächen, inklusive Transport und Entsorgung des Schnittguts und Grünabfalls sowie der Rückschnitt von Gräsern entlang des Zaunes und auf der Fläche links vor dem Haupteingang, inklusive Reinigung der Straßenseite.

773100002026-10-012027-09-30

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0002Grünanlagenpflege EAEH Bensheim (Los 2)

Ausführung der Grünanlagenpflege auf einer Gesamtfläche von ca. 12.500m² für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Süd bei der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen, Berliner Ring 116 A, 64625 Bensheim Zum Leistungsumfang gehört die Wildkrautbekämpfung auf allen befestigten Verkehrsflächen - unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte - durchführen. Das Pflanzenmaterial ist aufzunehmen, abzufahren und zu entsorgen. Dabei sind überstellte Flächen, Ecken und Kanten mitzureinigen. Ebenso ist der Flugmüll auf dem gesamten Grundstück zu beseitigen.

773100002026-10-012027-09-30

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt — Darmstadt

Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

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