Standard Beam-Vacuum Cold-Warm Transitions - SIS100
Veröffentlichung (ABl.)
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Mit dem FAIR-Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) entsteht derzeit am Standort der GSI in Darmstadt eine der modernsten Teilchenbeschleuniger- und Experimentieranlagen welt-weit. Der unter internationaler Beteiligung entwickelte und finanzierte Anlagenkomplex dient der wissenschaftlichen Grundlagenforschung sowie Experimenten in zahlreichen angewandten Wis-senschaftsdisziplinen. Die Verantwortung für die Realisierung der Anlage wurde der im Jahr 2010 gegründeten FAIR GmbH übertragen. Das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung übernimmt im Rah-men vertraglicher Vereinbarungen mit der FAIR GmbH zahlreiche administrativ-technische Auf-gaben, darunter auch bestimmte Beschaffungsprozesse. Für den Hauptbeschleuniger der FAIR-Anlage, das Schwerionensynchrotron SIS100, werden sogenannte Kalt-Warm-Übergänge benötigt. Dabei handelt es sich um UHV-Vakuumkammern, die Strahlrohrabschnitte des Beschleunigerrings in den Raumtemperaturbereichen mit Strahl-rohrabschnitten, die bei Temperaturen von flüssigem Helium betrieben werden, verbinden. Diese Kalt-Warm-Übergänge sind mit zwei Wellbälgen ausgestattet, verfügen über einen großen Kryostat-Anschlussflansch und stellen über CF-Flansche die Verbindung zwischen den kalten und warmen Strahlrohren her. Zugleich dienen die Baugruppen dem Ausgleich von Längen- und Abstandsänderungen, die infolge des Abkühlens und Wiedererwärmens der kalten Strahlrohrbe-reiche und ihrer Kammern entstehen.
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Fertigung, die Durchführung von Vakuumabnahmetests und die Lieferung von insgesamt 50 Strahlvakuum-Kalt-Warm-Übergängen. Die Gesamtmenge verteilt sich auf fünf verschiedene Bautypen mit unterschiedlichen Längen von 428 mm bis 573 mm, die jeweils in variierenden Stückzahlen herzustellen und zu prüfen sind. Die Kalt-Warm-Übergänge sind mit drehbaren DN160CF Standardflanschen ausgestattet. Zum Leistungsum-fang gehört ferner die Lieferung von 50 zugehörigen Dichtungen, die der vakuumdichten Anbin-dung der Baugruppen an die Kryostate dienen. - 4 Stk. BVCWT Typ 160-428s gemäß beigestellten Modellen + TZ - 16 Stk. BVCWT Typ 160-428e gemäß beigestellten Modellen + TZ - 4 Stk. BVCWT Typ 160-463s gemäß beigestellten Modellen + TZ - 15 Stk. BVCWT Typ 160-463e gemäß beigestellten Modellen + TZ - + 39 Helicoflexdichtungen Typ HN200 15077 - 11 Stk. BVCWT Typ 160-573e gemäß beigestellten Modellen + TZ - + 11 Helicoflexdichtungen Typ HN200 15075
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH