OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 115/2026

RV E-Sign für GSI und FAIR 2026 - 2032

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Darmstadt (64291) — DE711

Ausgewählte Bewerber

3

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung einer webbasierten Cloud-Lösung für elektroni-sche Signaturen, insbesondere qualifizierte elektronische Signatur (QES) gemäß eIDAS Verord-nung (EU) Nr. 910/2014 sowie Unterstützung von fortgeschrittenen (AES) und einfachen elektronischen Signaturen (SES). Die Lösung muss die rechtsverbindliche Signierung, Verwaltung und Va-lidierung interner und externer Dokumente ermöglichen und in die bestehende IT-Infrastruktur von GSI und FAIR integrierbar sein.

CPV-Codes

48000000

Lose (1)

LOT-0001RV E-Sign für GSI und FAIR 2026 - 2032

Vertragsgrundlage ist der EVB-IT Cloudvertrag. Der Vertrag beginnt mit Vertragsabschluss (Zuschlagserteilung) und läuft bis zum 30.11.2032. Der Vertrag endet in jedem Fall spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von sechs Jahren automa-tisch zum 30.11.2032. Die Implementierung des elektronischen Signaturtools muss bis zum 30.11.2026 abgeschlossen sein, um eine Nutzung ab dem 01.12.2026 für die gesamte Organisation gewährleisten zu können. Bestellberechtigt über diesen Vertrag sind das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH mit seinen Außenstellen Helmholtz-Institut Jena, Helmholtz-Institut Mainz, Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH (HZI) und FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH. Jeder Bestellberechtigte tritt als eigenständiger Auftraggeber auf mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Eine Abnahmeverpflichtung bzw. Bestellverpflichtung besteht nicht.

480000002026-12-012032-11-30

Zuschlagskriterien

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter: www.gsi.de/datenschutzhinweise GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

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