OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Schulverpflegung - Herstellung/Zubereitung/Lieferung - 2 Lose - Warmverpflegung

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 07:30

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Sitz des Auftraggebers

Münster (48143) — DEA33

Wiederkehrend

Auftrag kann verlängert werden

Beschreibung

Schulverpflegung an Grundschulen Los 1: Wartburgschule Los 2: PRIMUS-Schule, Hogenbergstr. 160

CPV-Codes

55321000555230005552310055524000

Lose (2)

LOT-0001Wartburgschule

Siehe Leistungsverzeichnis!

553210005552300055523100555240002026-08-152028-08-15

Zuschlagskriterien

Angebotsendsumme (brutto) aus dem Preisblatt. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotsendsumme (brutto) erhält 80 Punkte. Mit 0 Punkten wird der doppelte Angebotswert der niedrigsten Angebotssumme angesetzt. Dazwischen wird liniear interpoliert, wobei auf 3 Stellen nach dem Komma gerundet wird.
LOT-0002Primus-Schule (Grundstufe)

Siehe Leistungsverzeichnis!

553210005552300055523100555240002026-08-152028-08-15

Zuschlagskriterien

Angebotsendsumme (brutto) aus dem Preisblatt. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotsendsumme (brutto) erhält 80 Punkte. Mit 0 Punkten wird der doppelte Angebotswert der niedrigsten Angebotssumme angesetzt. Dazwischen wird liniear interpoliert, wobei auf 3 Stellen nach dem Komma gerundet wird.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

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