OffenAusschreibung · 16BauauftragTED 116/2026

Generalsanierung Kreiskrankenhaus Heppenheim - Blitzschutzanlage

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

17.07.2026 11:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Heppenheim (64646) — DE715

Beschreibung

Im Kreiskrankenhaus Bergstraße (abgekürzt KKB) in Heppenheim werden im Zuge der Maßnahme "Generalsanierung KKB" zahlreiche Maßnahmen durchgeführt. Der Pflegeflügel J wird entkernt und saniert, dort wird sich die neue Intensivpflege sowie eine Allgemeinpflege befinden. Bauteil G wird abgerissen, dort wird ein Ersatzneubau mit Zentraler Notaufnahme, Radiologie und Operationsabteilung verortet. Weitere Teilmaßnahmen sind: Fassadensanierung; Trinkwassersanierung, Ertüchtigung TGA-Zentralen, Teilumsetzung Basisbrandschutzkonzept und Errichtung eines neuen Haus-Übergabe-Punktes. Aufgrund vorhandener Schadstoffbelastung werden viele der Räumlichkeiten erst weitestgehend fachgerecht entkernt und rückgebaut.

CPV-Codes

4500000031200000310000003121600031216100312162004531231045312311

Lose (1)

LOT-0001Generalsanierung Kreiskrankenhaus Heppenheim - Blitzschutzanlage

Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen an der äußeren Blitzschutzanlage im Bereich des Neubaus BT-G sowie in den von der Fassadensanierung betroffenen Bestandsbereichen des KKB. Für den Neubau des Bauteils BT-G ist die äußere Blitzschutzanlage vollständig neu herzustellen. Dies umfasst sämtliche erforderlichen Fang-, Ableitungs-, Verbindungs- und Erdungsmaßnahmen einschließlich aller Befestigungs- und Anschlussarbeiten.

45000000312000003100000031216000312161003121620045312310453123112026-09-012030-11-01

Zuschlagskriterien

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Hessen — Darmstadt

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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