OffenAusschreibung · 16BauauftragTED 115/2026

Generalsanierung Kreiskrankenhaus Heppenheim - Wärmeversorgungsanlage Bauteil G

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 11:00

Vertragslaufzeit

6.7 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Heppenheim (64646) — DE715

Beschreibung

Im Kreiskrankenhaus Bergstraße (abgekürzt KKB) in Heppenheim werden im Zuge der Maßnahme "Generalsanierung KKB" zahlreiche Maßnahmen durchgeführt. Der Pflegeflügel J wird entkernt und saniert, dort wird sich die neue Intensivpflege sowie eine Allgemeinpflege befinden. Bauteil G wird abgerissen, dort wird ein Ersatzneubau mit Zentraler Notaufnahme, Radiologie und Operationsabteilung verortet. Weitere Teilmaßnahmen sind: Fassadensanierung; Trinkwassersanierung, Ertüchtigung TGA-Zentralen, Teilumsetzung Basisbrandschutzkonzept und Errichtung eines neuen Haus-Übergabe-Punktes. Aufgrund vorhandener Schadstoffbelastung werden viele der Räumlichkeiten erst weitestgehend fachgerecht entkernt und rückgebaut.

CPV-Codes

450000004523214245231000

Lose (1)

LOT-0001Generalsanierung Kreiskrankenhaus Heppenheim - Wärmeversorgungsanlage Bauteil G

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung von Wärmeversorgungsanlagen nach DIN 18380.

4500000045232142452310006.7 Monate

Zuschlagskriterien

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Hessen — Darmstadt

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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