OffenAusschreibung · 16LieferauftragTED 116/2026

Rahmenvereinbarung PAX-Reifen

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

22.07.2026 11:00

Vertragslaufzeit

4.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt am Main (60329) — DE712

Ausführungsort

Carl-von-Linde-Straße 6, Mainz (55129) — DEB35

Beschreibung

Rahmenvertrag zum Abruf von PAX-Reifen

CPV-Codes

34350000

Lose (1)

LOT-0001Rahmenvereinbarung PAX-Reifen

Der Auftragnehmer übernimmt die Lieferung von jeweils 150 Sommer- und 150 Winterreifen für Kraftfahrzeuge des Typs Audi A 8 Security. 1. Allgemeine Anforderungen - Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren - Mindestabnahmemenge: 20 Stück pro Reifentyp im ersten Jahr - Maximalabnahmemenge: 150 Stück pro Reifentyp - Bieter ist ein autorisierter Vertriebspartner der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA: Eigenerklärung des Bieters und anschließende Nachfrage durch die Auftraggeberin bei dem Reifenhersteller - Benennung eines festen Ansprechpartners inkl. telefonsicher Erreichbarkeit und E-Mail-Adresse 2. Produktanforderungen Achtung: Bei den nachfolgend genannten PAX-Reifen des Reifenherstellers Michelin handelt es sich um den einzigen Reifentyp, der vom TÜV für das oben angegebene Fahrzeug-modell zugelassen ist. Eine Änderung des Reifentyps ist dementsprechend nicht möglich und abweichende Angebote können nicht berücksichtig werden. a) Qualitätsstandards - Alter bei Auslieferung: max. 2 Jahre nach Herstellung - Garantierte Gebrauchsfähigkeit für min. 2 Jahre - Lieferung von neuen, ungebrauchten Reifen b) Sommerreifen - Reifenbezeichnung: PAX Pilot Primacy 255/720 R490 AC 117H: o Breite 255 mm o Höhe 720 mm o Felgendurchmesser 490 mm o Tragfähigkeitsindex 117 o Geschwindigkeitsindex H o Run-Flat-Reifen kompatibel mit PAX-Felge und -Notlaufring c) Winterreifen - Reifenbezeichnung: PAX Pilot Alpin 245/710 R490 AC 119T: o Breite 245 mm o Höhe 710 mm o Felgendurchmesser 490 mm o Tragfähigkeitsindex 119 o Geschwindigkeitsindex T o Run-Flat-Reifen kompatibel mit PAX-Felge und -Notlaufring 3. Organisatorische Anforderungen a) Lieferung - Auslieferung auf Euro-Paletten oder in Euro-Gitterboxen (Grundfläche 80x120 cm) - Lieferung an das Außenlager der Deutschen Bundesbank in der Carl-von-Linde-Straße 6, 55129 Mainz - Verpackung und Transport gem. den geltenden Sicherheits- und Umweltvorschriften - Der Auftragnehmer liefert zu den Geschäftszeiten der Bank (montags bis freitags zwischen 08:00 und 15:00 Uhr). - Die Lieferung muss mindestens einen Werktag vorher angekündigt werden. Kontaktdaten werden mit bei der Beauftragung übermittelt. b) Verfügbarkeit - Der Auftragnehmer gewährleistet eine Lieferbereitschaft innerhalb von 10 Tagen nach Be-stellung für einen regulären Abruf von mindestens 20 Reifen eines Typs. - Notfallbedarf von maximal 5 Reifen eines Typs muss innerhalb von 48 h nach Bestelleingang geliefert werden. c) Preisgestaltung - Gegebenenfalls gewährte Mengenrabatte bei Großbestellungen können durch den Bieter im Preisblatt eingetragen werden. d) Qualitätsprüfung und Reklamation - Die Auftraggeberin prüft die Reifen bei Lieferung auf offensichtliche Schäden, kann aber auch außergewöhnliche Schäden bis zu 2 Jahre nach Lieferung reklamieren. - Mängel an gelieferten Reifen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Reklamation beim Auftragnehmer durch eine Ersatzlieferung oder Erstattung behoben werden.

343500004 Monate

Zuschlagskriterien

siehe Dokument "C2_Preisblatt_26-2000082751"

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt — Bonn

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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