OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Freiraumplanung Grünes Band und Wildnissaum Golm

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

28.07.2026 09:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Potsdam (14469) — DE404

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die Realisierung des Teilprojektes 03 des Förderprogrammes *Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel. Das Planungsgebiet liegt in Golm, einem Ortsteil im westlichen Potsdam. Planungsgrundlage sind der B-Plan 129 "Nördlich in der Feldmark" und der B-Plan Go 9/96.1 "Großer Plan 1A". Zu dem Gebiet wurde im Zeitraum von 2014 bis 2017 ein Freiraumkonzept erstellt dessen Inhalte im Planungsprozess geprüft und integriert werden soll.

CPV-Codes

7140000071421000

Lose (1)

LOT-0001Freiraumplanung Grünes Band und Wildnissaum Golm

Der zu beplanende Bereich in Golm ist momentan eine ungenutzte wilde Freifläche die zunehmend dem Entwicklungsdruck der wachsenden Stadt standhalten muss. Das Potential der Grünflächen zur Klimafolgenanpassung soll bestmöglich ausgeschöpft werden und gleichzeitig soll eine Spiel- und Erholungsnutzung für die Bevölkerung geschaffen werden. Die Grünfläche dient unter anderem als Pufferzone der Wohngebiete zu den Gewerbegebieten. Entlang der Regionalbahnstrecke soll es eine behutsame Freianlagenplanung des Landschaftsraumes umgesetzt werden. Ziel ist es, die geschützten und dort vorkommenden Tierarten zu integrieren und für diese, geeignete Habitate zu schaffen. Durch die Zerschneidung des Landschaftsraumes durch den Bahnverkehr müssen östlich entlang der Gleise Schutzzonen für die Tiere etabliert werden, Dies soll durch einen sogenannten Wildnissaum erreicht werden. Durch Pflanzung verschiedener Pflanz-, Strauch- und Gehölzstrukturen wird die Biodiversität erhöht und eine Pufferzone zu den Bahngleisen für geschützten Arten, aber auch für die Erholungssuchenden geschaffen. Es sollen wasserhaushaltswirksame Maßnahmen geplant, die vorhandenen Biotope eingebunden werden und gleichzeitig soll durch Optimierung der Grünstruktur die Biodiversität des Gesamtareals gesteigert werden. Es entsteht eine Grünfläche die den Fokus auf die erholungsrelevante Ausstattung für die Bevölkerung mit Schaffung von Wege-, Spiel- und Aufenthaltsflächen und auf die Entwicklung und den Schutz der Umwelt setzt. Zur Erreichung dieses Ziels ist die Beteiligung der anwohnenden Nutzer und des Ortsbeirates einzuplanen. Dies wird als besondere Leistung vergütet.

71400000714210002026-09-142027-07-31

Zuschlagskriterien

Bei der Wertung des Preises wird der Preis in Punkte umgerechnet und mit 40 % gewichtet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Punkte. Die Ermittlung der Punkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = 100 - 100 x ((Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot) Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,4 gewichtet. Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz — Potsdam

Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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