OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Los 17 Fliesenarbeiten - Sanierung/Erweiterung der Turnhalle der Theodor-Fontane-Oberschule (51) Zum Teufelssee 2-4, 14478 Potsdam

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

22.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Potsdam (14469) — DE404

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Kommunalen Immobilien Service (KIS), beabsichtigt die Bestandsturnhalle der Theodor-Fontane-Oberschule 51, (3-zügige Oberschule SEK I mit einer 3-zügigen Primarstufe) auf dem Grundstück Zum Teufelssee 2-4, 14478 Potsdam zu sanieren und zu erweitern. Die Sanierung umfasst die sich im Bestand befindliche, normgerechte Zweifeldhalle (Typ MT 90), welche zusätzlich um eine Einfeldhalle (15x27m) inkl. Nebenräumen entsprechend der DIN 18032 erweitert werden soll. Fliesenarbeiten in Wasch- und Duschbereiche in öff. Sportstätten Umfang ca. 135 qm Bodenfliesen und 365 qm Wandfliesen Ausführung im Fugenschnitt Boden: Bodenflächen Abdichtung 100 qm W3-i und 60 qm W2-I Bauseitige Bodenabläufe und Duschrinnen eindichten Bodenfliesen Feinsteinzeug Vorräume 100qm 15 x 15 cm R10B, Duschen 30 qm 10 x 10 cm R10B und 75 m farbige Duscheinfassung 10 x 10 cm R10B im Gefälle Einschl. bodenebene Duschen im Gefälle herstellen 1 - 12 qm Raumgröße Wände: Wände fliesen auf verputztem KS-MW und auf Trockenbau Wandflächen Abdichtung 270 qm W2-I und 130qm W3-I Wandfliesen Steinzeug 365 qm 30 x 10 cm mit 30 m Farbakzentfliesen 10 x 10 cm Einschl. Duschräume raumhoch gefliest. Weiteres: Wandspiegel an Waschbecken, Kleiderhaken, Revisionsklappen, Edelstahl-Eckprofile

CPV-Codes

45431000

Lose (1)

LOT-0001Los 17 Fliesenarbeiten - Sanierung/Erweiterung der Turnhalle der Theodor-Fontane-Oberschule (51) Zum Teufelssee 2-4, 14478 Potsdam

Gegenstand der Ausschreibung sind die Fliesenlegerarbeiten für den Neubau/Sanierung der Sporthalle der Theodor-Fontane-Oberschule in Potsdam. Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen die Untergrundvorbehandlung, Verbundabdichtungen sowie die Lieferung und den fachgerechten Einbau von Wand- und Bodenfliesen (Feinsteinzeug) in ca. 13 Räumen (u.a. Sanitärbereiche und Umkleiden). Bodenflächen ca. 135 m² auf Zementestrich, Wandflächen ca. 400 m² auf Trockenbau/Mauerwerk.

454310002027-02-182027-06-11

Zuschlagskriterien

Der Angebotspreis ergibt sich aus den vom Bieter abgegebenen Leistungsverzeichnis.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz — Potsdam

Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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