OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

UHR Josephine-Baker-Gesamtschule und BFZ Nord

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 12:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt am Main (60486) — DE712

Beschreibung

Unterhaltsreinigung 11.189,18 m², Grundreinigung 44.756,72 m², 2x Reinigungsfachkraft insg. 4.687,20 Std., Schulhofreinigung 6.060 m², Stundenkontingent Sonderreinigung 2.000 Std.

CPV-Codes

90911200

Lose (1)

LOT-0000UHR Josephine-Baker-Gesamtschule und BFZ Nord

Unterhaltsreinigung 11.189,18 m², Grundreinigung 44.756,72 m², 2x Reinigungsfachkraft insg. 4.687,20 Std., Schulhofreinigung 6.060 m², Stundenkontingent Sonderreinigung 2.000 Std.

909112002026-10-012027-09-30

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt — Darmstadt

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

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