VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Kran

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

2 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt am Main (60486) — DE712

Ausführungsort

Bendergasse 1-3, Frankfurt (60311) — DE712

Beschreibung

Beinhaltet das Gewerk Baukranverleih u. a. folgende Maßnahmen: • Anlieferung und Aufbau eines Baukrans als Obendreherkran • Anlieferung und Aufbau eines Baukranes als Schnelleinsatzkran • Vermietung / Vorhaltung

CPV-Codes

45510000

Lose (1)

LOT-0000Kran

Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt die Fassadensanierung / energetische und brandschutztechnische Sanierung der Liegenschaft "Schirn Kunsthalle, Bendergasse 1 (Römerberg, Innenstadt), Frankfurt am Main". Diese wird in einem einzigen Bauabschnitt umgesetzt, die Bauzeit beträgt 34 Monate. Der Ausführungszeitraum gemäß Rahmenterminplan für das Gewerk Baukranverleih gliedert sich wie folgt: Aufbau Kran 2: Juni 2026 Aufbau Kran 1: Q4 2026 oder Q1 2027 Abbau Kran 2: Q4 2027 Abbau Kran 1: Q3 oder Q4 2028 Im Rahmen dieser Bauabschnitte sind im Gewerk Baukranverleih u. a. folgende Maßnahmen geplant: - Anlieferung und Aufbau eines Baukrans als Obendreherkran - Anlieferung und Aufbau eines Baukranes als Schnelleinsatzkran - Vermietung / Vorhaltung der Baukrane, auch Nutzung durch andere Baufirmen vor Ort nach Einweisung / Unterweisung - Abbau und Abtransport der Baukrane Für die Sanierung erfolgt der Auszug der Nutzer (Kunsthalle, Musikschule, Gastronomiebetrieb, Verwaltungen) aus dem Gebäude, es erfolgt keine Sanierung im laufenden Betrieb. Die mit der innerstädtischen Lage einhergehenden beengten Platzverhältnisse (kleine Lager- und Verkehrsflächen auf der Baustelle) und vorhandenen Niveausprünge (Treppen, Rampen) stellen erhöhte Anforderungen an einen reibungslosen Bauablauf, insbesondere für die Logistik mit Belieferung, Entsorgung, und Nutzung der vorhandenen Transportmöglichkeiten auf der Baustelle. Die räumliche Nähe zu Wohnhäusern, Gastronomien, Geschäften, sowie touristischen und kulturellen Einrichtungen machen die Baustellenordnung und -sicherheit sowie Einhaltung vom Schall-Immissionsgrenzwerten zum obersten Gebot. Aufgrund des bereits terminierten Wiedereinzuges der Schirn und längerfristigen Ausstellungsplanungen ist eine besondere Termintreue von wesentlicher Bedeutung. Das Gebäude wird vollständig eingerüstet, die Baustelle wird mit zwei Baukranen sowie mehreren Gerüstaufzügen bedient. Die wesentlichen Maßnahmen sind der Austausch der Natursteinfassade inkl. Dämmung, Austausch von Fensterflügeln, Festverglasungen und Verglasungen der Pfosten-Riegel-Fassaden, Erneuerung des Satteldaches mit Einbau von integrierten Photovoltaikmodulen, Neudeckung von Flachdächern mit Aufbringung von extensiver Begrünung, sowie Fassadenbegrünungen und Pflanzbeeten in den Innenhöfen. Zudem in den Sockelbereichen rund um das Gebäude Erneuerung der Ringerderanlage und Erneuerung der Gebäudeabdichtung. Im Gebäudeinneren erfolgen die brandschutztechnische Sanierung mit Austausch von Brandschutztüren, Brandschutzklappen und -schotts, der Ergänzung von Entrauchungsanlagen, sowie Neuordnungen der Brandmeldeanlage, des Einbruchschutzes, der Gebäudeautomation und an weiteren gebäudetechnischen Anlagen.

455100002026-06-292028-08-14

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle — Darmstadt

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

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