Elektroinstallation
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Das bestehende Rundfunkmuseum in Fürth wird vollständig saniert und durch einen Neubau ergänzt. Die Bodenplatte, die Decken und die tragenden Wände werden in Beton ausgeführt. Die restlichen Innenwände werden in Trockenbauweise und Mauerwerk ausgeführt. Im Erdgeschoss befindet sich der Technikraum. In diesen wird die NSHV aufgestellt. Die Zuleitungen für alle anderen Unterverteilungen werden von hier aus über Kabeltrassen verzogen. Die Verteilung zu den Steigsträngen erfolgt an der Decke der Geschosse. Die Steigstränge werden an den Wänden befestigt. Die gesamte Installation im Gebäude wird über die Decke verzogen. Es ist eine Fundamenterder- sowie Ringerderanlage im Altbau vorhanden und wird im Neubau ergänzt und mit einer Blitzschutzanlage ausgeführt. Für die Sicherheitsanlagen ist eine Brandmeldeanlage sowie eine Einbruchmeldeanlage geplant
CPV-Codes
Lose (1)
Das bestehende Rundfunkmuseum in Fürth wird vollständig saniert und durch einen Neubau ergänzt. Die Bodenplatte, die Decken und die tragenden Wände werden in Beton ausgeführt. Die restlichen Innenwände werden in Trockenbauweise und Mauerwerk ausgeführt. Im Erdgeschoss befindet sich der Technikraum. In diesen wird die NSHV aufgestellt. Die Zuleitungen für alle anderen Unterverteilungen werden von hier aus über Kabeltrassen verzogen. Die Verteilung zu den Steigsträngen erfolgt an der Decke der Geschosse. Die Steigstränge werden an den Wänden befestigt. Die gesamte Installation im Gebäude wird über die Decke verzogen. Es ist eine Fundamenterder- sowie Ringerderanlage im Altbau vorhanden und wird im Neubau ergänzt und mit einer Blitzschutzanlage ausgeführt. Für die Sicherheitsanlagen ist eine Brandmeldeanlage sowie eine Einbruchmeldeanlage geplant
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern — Ansbach
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.