OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 113/2026

Schulbücher und schulbuchersetzende digitalen Medien im Rahmen der Lernmittelfreiheit - Rahmenvereinbarung

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

01.07.2026 09:00

Geschätzter Auftragswert

523.364 € – 1,8 Mio. €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

3

Sitz des Auftraggebers

Fürth (90762) — DE253

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von preisgebundenen, lernmittelfreien Schulbüchern und schulbuchersetzenden digitalen Medien für die öffentlichen Schulen im Stadtgebiet Fürth für das Schuljahr 2026/2027. Die Schulen bestellen ihren wesentlichen Bedarf an Büchern vor bzw. nach den Sommerferien im Rahmen eines Haupt- und Nachbestelltermins von jeweils 4-6 Wochen, der dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung bekannt gegeben wird. Zu den lernmittelfreien Schulbüchern sind auch Atlanten und mathematische Formelsammlungen zu zählen, die von den Schulen an vom Eigenanteil befreite Schüler verliehen werden. Die Lieferung der Bücher hat innerhalb 2 Wochen nach Eingang der Bestellung zu erfolgen (auch bei Nachbestellungen und ggf. Einzelexemplaren). Dies gilt nicht, sofern im Einzelfall andere Vereinbarungen getroffen wurden oder für Bücher, die auf Grund besonderer Umstände, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, noch nicht lieferbar sind. Der Auftragnehmer hat solche Bücher unverzüglich nachzuliefern. Los 1: 19 Grundschulen und Mittelschulen, 2 Förderzentren, Los 2: 3 Gymnasien, Los 3: 2 Realschulen, 1 Wirtschaftsschule, 3 Berufsschulen.

CPV-Codes

22111000

Lose (3)

LOT-0001Grundschulen_Mittelschulen_Förderzentren
672.897 €

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von preisgebundenen, lernmittelfreien Schulbüchern und schulbuchersetzenden digitalen Medien für verschiedene Schulen in der Stadt Fürth. Los 1: 19 Grundschulen und Mittelschulen, 2 Förderzentren. Es werden nur Bücher bestellt, die durch Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger (StAnZ) bzw. im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus für die Verwendung im Rahmen der Lernmittelfreiheit zugelassen sind.

221110002026-09-012027-08-31
LOT-0002Gymnasien
635.514 €

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von preisgebundenen, lernmittelfreien Schulbüchern und schulbuchersetzenden digitalen Medien für verschiedene Schulen in der Stadt Fürth. Los 2: 3 Gymnasien. Es werden nur Bücher bestellt, die durch Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger (StAnZ) bzw. im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus für die Verwendung im Rahmen der Lernmittelfreiheit zugelassen sind.

221110002026-09-012027-08-31
LOT-0003Realschulen_Wirtschaftsschule_Berufsschulen
523.364 €

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von preisgebundenen, lernmittelfreien Schulbüchern und schulbuchersetzenden digitalen Medien für verschiedene Schulen in der Stadt Fürth. Los 3: 2 Realschulen, 1 Wirtschaftsschule, 3 Berufsschulen. Es werden nur Bücher bestellt, die durch Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger (StAnZ) bzw. im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus für die Verwendung im Rahmen der Lernmittelfreiheit zugelassen sind.

221110002026-09-012027-08-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Nordbayern — Ansbach

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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