Schulmobiliar und Schulausstattung - Rahmenvereinbarung
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Schulmobiliar und Schulausstattung mit einer Laufzeit von 12 Monaten und jährlicher Verlängerungsoption bis auf insgesamt 48 Monate bzw. einem Höchstwert von 1.250.000 EUR. Die Rahmenvereinbarung gilt für ergänzende oder Ersatzbeschaffungen von Schulmobiliar und Schulausstattung für Schulen inkl. Ganztagsschulen und Betreuungseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Fürth.
CPV-Codes
Lose (1)
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Schulmobiliar und Schulausstattung mit einer Laufzeit von 12 Monaten und jährlicher Verlängerungsoption bis auf insgesamt 48 Monate bzw. einem Höchstwert von 1.250.000 EUR. Die Rahmenvereinbarung gilt für ergänzende oder Ersatzbeschaffungen von Schulmobiliar und Schulausstattung für Schulen inkl. Ganztagsschulen und Betreuungseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Fürth.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern — Ansbach
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.