VergebenVergabebekanntmachung · 29LieferauftragAMP / GPATED 116/2026

Schulmobiliar und Schulausstattung - Rahmenvereinbarung

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

12.06.2026

Geschätzter Auftragswert

1,0 Mio. €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Fürth (90762) — DE253

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Schulmobiliar und Schulausstattung mit einer Laufzeit von 12 Monaten und jährlicher Verlängerungsoption bis auf insgesamt 48 Monate bzw. einem Höchstwert von 1.250.000 EUR. Die Rahmenvereinbarung gilt für ergänzende oder Ersatzbeschaffungen von Schulmobiliar und Schulausstattung für Schulen inkl. Ganztagsschulen und Betreuungseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Fürth.

CPV-Codes

39160000

Lose (1)

LOT-0000Schulmobiliar und Schulausstattung - Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Schulmobiliar und Schulausstattung mit einer Laufzeit von 12 Monaten und jährlicher Verlängerungsoption bis auf insgesamt 48 Monate bzw. einem Höchstwert von 1.250.000 EUR. Die Rahmenvereinbarung gilt für ergänzende oder Ersatzbeschaffungen von Schulmobiliar und Schulausstattung für Schulen inkl. Ganztagsschulen und Betreuungseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Fürth.

39160000

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Nordbayern — Ansbach

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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