V282_2026 - WI-AOS - Spiegelkammern (Bessy II+) Los 1-3
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
• Los 1 – SoTeXS-Beamline – M1-Spiegelkammer • Los 2 – Presto / KMC 1 – Spiegelkammer • Los 3 – NAP-LEEM-XPEEM – M3-Spiegelkammer
CPV-Codes
Lose (3)
1 LE Spiegelkammer für SoTeXS-Beamline - M1 gemäß Leistungsbeschreibung (Technischer Spezifikation) und Vergabeunterlagen
Zuschlagskriterien
1 LE Spiegelkammer für Presto / KMC 1 gemäß Leistungsbeschreibung (Technischer Spezifikation) und Vergabeunterlagen
Zuschlagskriterien
1 LE Spiegelkammer für NAP-LEEM-XPEEM - M3 gemäß Leistungsbeschreibung (Technischer Spezifikation) und Vergabeunterlagen
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes — Bonn
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.