OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 113/2026

V282_2026 - WI-AOS - Spiegelkammern (Bessy II+) Los 1-3

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

22.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

3

Sitz des Auftraggebers

Berlin (14109) — DE300

Beschreibung

• Los 1 – SoTeXS-Beamline – M1-Spiegelkammer • Los 2 – Presto / KMC 1 – Spiegelkammer • Los 3 – NAP-LEEM-XPEEM – M3-Spiegelkammer

CPV-Codes

38000000

Lose (3)

LOT-0001Lieferung von Spiegelkammer für SoTeXS-Beamline - M1

1 LE Spiegelkammer für SoTeXS-Beamline - M1 gemäß Leistungsbeschreibung (Technischer Spezifikation) und Vergabeunterlagen

380000002026-09-012027-08-31

Zuschlagskriterien

Preis = 100 %; Das Angebot je Los mit dem geringsten Preis erhält 100 Punkte, danach lineare Abschöpfung.
LOT-0002Lieferung von Spiegelkammer für Presto / KMC 1

1 LE Spiegelkammer für Presto / KMC 1 gemäß Leistungsbeschreibung (Technischer Spezifikation) und Vergabeunterlagen

380000002026-09-012027-08-31

Zuschlagskriterien

siehe Los 1
LOT-0003Lieferung von Spiegelkammer für NAP-LEEM-XPEEM - M3

1 LE Spiegelkammer für NAP-LEEM-XPEEM - M3 gemäß Leistungsbeschreibung (Technischer Spezifikation) und Vergabeunterlagen

380000002026-09-012027-08-31

Zuschlagskriterien

siehe Los 1

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes — Bonn

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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