VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 115/2026

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Grundreinigung) für das Bildungs- und Wissenschaftszentrum in Münster, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock (VOEK 611-25)

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

15.05.2026

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

4

Eingegangene Angebote

11 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Bonn (53119) — DEA22

Ausführungsort

Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) Münster, WE125808, Gescherweg 94 – 100, 48161 Münster, Münster (48161) — DEA33

Beschreibung

Unterhaltsreinigungsleistungen

CPV-Codes

90911200

Lose (4)

LOT-0001Los 1: Unterhaltsreinigungsleistungen

Die Reinigung umfasst eine Grundfläche von 43.452,66 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsgesamtflächen von 4.915.196,53 m² Fußbodenfläche.

909112002026-09-012030-08-31

Zuschlagskriterien

Wertungspreis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), Gewichtung 70 %
LOT-0002Los 2: Unterhaltsreinigungsleistungen

Die Reinigung umfasst eine Grundfläche von 6.565,26 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsgesamtflächen von 286.409,09 m² Fußbodenfläche.

909112002026-09-012030-08-31

Zuschlagskriterien

Wertungspreis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), Gewichtung 70 %
LOT-0003Los 3: Unterhaltsreinigungsleistungen

Die Reinigung umfasst eine Grundfläche von 16.708,55 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsgesamtflächen von 1.546.496,82 m² Fußbodenfläche.

909112002026-09-012030-08-31

Zuschlagskriterien

Wertungspreis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), Gewichtung 70 %
LOT-0004Los 4: Unterhaltsreinigungsleistungen

Die Reinigung umfasst eine Grundfläche von 13.601,32 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsgesamtflächen von 537.800,76 m² Fußbodenfläche.

909112002026-09-012030-08-31

Zuschlagskriterien

Wertungspreis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), Gewichtung 70 %

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes — Bonn

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

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