VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen in Karlsruhe, Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), VOEK 326a-25

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

15.06.2026

Geschätzter Auftragswert

68.135 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Bonn (53119) — DEA22

Ausführungsort

Brauerstraße 30, Karlsruhe (76135) — DE122

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: •Wartung, Inspektion und Dokumentation, •Funktionsprüfung der Feststellanlagen, •Sicherheitstechnische Prüfung, •Prüfung nach DGUV-Vorschrift 4. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: •Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher, •Es werden Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen vereinbart, •Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart. •Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Instandsetzungsleistungen, die nicht zusammen mit der turnusmäßigen Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden, vereinbart. •Bereitstellung einer Hubarbeitsbühne oder vergleichbare Arbeitsmittel, •Hydraulik - Öl - Untersuchung, •Hydraulik - Öl - Wechsel, •Stickstoff nachfüllen. --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: •130 Anlagen. --- Leistungsbeginn: •Mit vorhandenem SÜ1-Personal:15.10.2026 •Ohne vorhandenem SÜ1-Personal: Nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung Ü1 (frühestens 15.10.2026, spätestens 01.12.2026) --- Dieses Vergabeverfahren stellt ein Folgeverfahren des am 18.03.2026 aufgehobenen Los 2 des Offenen Verfahrens VOEK 326-25 dar.

CPV-Codes

50710000

Lose (1)

LOT-0000Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen in Karlsruhe, Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA).

Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: •Wartung, Inspektion und Dokumentation, •Funktionsprüfung der Feststellanlagen, •Sicherheitstechnische Prüfung, •Prüfung nach DGUV-Vorschrift 4. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: •Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher, •Es werden Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen vereinbart, •Es werden Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit vereinbart. •Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Instandsetzungsleistungen, die nicht zusammen mit der turnusmäßigen Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden, vereinbart. •Bereitstellung einer Hubarbeitsbühne oder vergleichbare Arbeitsmittel, •Hydraulik - Öl - Untersuchung, •Hydraulik - Öl - Wechsel, •Stickstoff nachfüllen. --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: •130 Anlagen. --- Leistungsbeginn: •Mit vorhandenem SÜ1-Personal:15.10.2026 •Ohne vorhandenem SÜ1-Personal: Nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung Ü1 (frühestens 15.10.2026, spätestens 01.12.2026) --- Dieses Vergabeverfahren stellt ein Folgeverfahren des am 18.03.2026 aufgehobenen Los 2 des Offenen Verfahrens VOEK 326-25 dar.

507100002026-10-152030-10-14

Zuschlagskriterien

Als Wertungspreis wird die Summe Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes — Bonn

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

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