Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung von Leistungen zur Anmietung von Maschinen inkl. Fahrer und Gestellung von weiterem Personal im Bereich des Bundesforstbetriebes Reußenberg - VOEK 420-25
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Anmietung von Maschinen inkl. Personal im Bereich des Bundesforstbetriebes Reußenberg
CPV-Codes
Lose (3)
Der AN unterstützt mit den angemieteten Maschinen inklusive Maschinenführer die Arbeiten der Waldarbeitsgruppen des Bundesforstbetriebes Reußenberg oder führt nach Einweisung durch die zuständige Revierleitung Arbeiten in Alleinarbeit durch. Einsatzgebiete in Zusammenarbeit mit den Waldarbeitsgruppen sind hauptsächlich Maschinenunterstützung bei Fällarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherung sowie sonstige Forstarbeiten, die eine Maschinenunterstützung erforderlich machen (z.B. Umsetzen von jagdlichen Einrichtungen, Materialtransporte). Bei den in Alleinarbeit durchzuführenden Arbeiten handelt es sich z.B. um Mulcharbeiten, Flächenräumungen, Biotoppflegemaßnahmen, Holzrückung von Kleinmengen und Wegeunterhalt einschließlich Freischnitt des Lichtraumprofils. Neben den angemieteten Forstmaschinen inklusive Maschinenführer stellt der AN auf Anforderung der Revierleitung bei Bedarf weitere Arbeitskräfte zur Unterstützung der Waldarbeitsgruppen oder seines Maschinenführers zur Verfügung. Dies dient u.a. auch der Sicherstellung der Rettungskette bei gefährlichen Arbeiten, wonach bei Bundesforst mind. 3 Arbeitskräfte vor Ort sein müssen.
Zuschlagskriterien
Der AN unterstützt mit den angemieteten Maschinen inklusive Maschinenführer die Arbeiten der Waldarbeitsgruppen des Bundesforstbetriebes Reußenberg oder führt nach Einweisung durch die zuständige Revierleitung Arbeiten in Alleinarbeit durch. Einsatzgebiete in Zusammenarbeit mit den Waldarbeitsgruppen sind hauptsächlich Maschinenunterstützung bei Fällarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherung sowie sonstige Forstarbeiten, die eine Maschinenunterstützung erforderlich machen (z.B. Umsetzen von jagdlichen Einrichtungen, Materialtransporte). Bei den in Alleinarbeit durchzuführenden Arbeiten handelt es sich z.B. um Mulcharbeiten, Flächenräumungen, Biotoppflegemaßnahmen, Holzrückung von Kleinmengen und Wegeunterhalt einschließlich Freischnitt des Lichtraumprofils. Neben den angemieteten Forstmaschinen inklusive Maschinenführer stellt der AN auf Anforderung der Revierleitung bei Bedarf weitere Arbeitskräfte zur Unterstützung der Waldarbeitsgruppen oder seines Maschinenführers zur Verfügung. Dies dient u.a. auch der Sicherstellung der Rettungskette bei gefährlichen Arbeiten, wonach bei Bundesforst mind. 3 Arbeitskräfte vor Ort sein müssen.
Zuschlagskriterien
Der AN unterstützt mit den angemieteten Maschinen inklusive Maschinenführer die Arbeiten der Waldarbeitsgruppen des Bundesforstbetriebes Reußenberg oder führt nach Einweisung durch die zuständige Revierleitung Arbeiten in Alleinarbeit durch. Einsatzgebiete in Zusammenarbeit mit den Waldarbeitsgruppen sind hauptsächlich Maschinenunterstützung bei Fällarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherung sowie sonstige Forstarbeiten, die eine Maschinenunterstützung erforderlich machen (z.B. Umsetzen von jagdlichen Einrichtungen, Materialtransporte). Bei den in Alleinarbeit durchzuführenden Arbeiten handelt es sich z.B. um Mulcharbeiten, Flächenräumungen, Biotoppflegemaßnahmen, Holzrückung von Kleinmengen und Wegeunterhalt einschließlich Freischnitt des Lichtraumprofils. Neben den angemieteten Forstmaschinen inklusive Maschinenführer stellt der AN auf Anforderung der Revierleitung bei Bedarf weitere Arbeitskräfte zur Unterstützung der Waldarbeitsgruppen oder seines Maschinenführers zur Verfügung. Dies dient u.a. auch der Sicherstellung der Rettungskette bei gefährlichen Arbeiten, wonach bei Bundesforst mind. 3 Arbeitskräfte vor Ort sein müssen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes — Bonn
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).