VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 115/2026

Rohrrahmentüren - Festverglasungen MRG-Elemente innen

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

16.06.2026

Geschätzter Auftragswert

268.896 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

19 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Eichstätt (85072) — DE219

Beschreibung

Der Zweckverband Schulzentrum Eichstätt-Schottenau plant die Erweiterung des gleichnamigen Schulzentrums in Form eines eigenständigen, viergeschossigen Neubaus auf dem eigenen Grundstück. Zudem werden auch einzelne bauliche Sanierungsmaßnahmen und Nutzungsänderungen in den Bestandsgebäuden durchgeführt. Sämtliche Bauphasen des Neubaus finden parallel zum Schulbetrieb statt. Gegenstand der Ausschreibung sind Herstellung, Lieferung und Einbau von verglasten ein- oder zweiflügeligen Türelemente (teils mit Oberlicht oder feststehendem Seitenteil), teils mit und ohne Anforderung als Feuerschutzabschlüsse einschließlich Brandschutzverglasungen nach DIN 4102 bzw. nach DIN EN 1364. Grobmassen: Ca. 34 St Metallrahmenglastüren Aluminium in T30, T90 mit entsprechendem Zubehör; 4 St Festverglasungen

CPV-Codes

45421130454210004540000045262670

Lose (1)

LOT-0000Rohrrahmentüren - Festverglasungen MRG-Elemente innen

Der Zweckverband Schulzentrum Eichstätt-Schottenau plant die Erweiterung des gleichnamigen Schulzentrums in Form eines eigenständigen, viergeschossigen Neubaus auf dem eigenen Grundstück. Zudem werden auch einzelne bauliche Sanierungsmaßnahmen und Nutzungsänderungen in den Bestandsgebäuden durchgeführt. Sämtliche Bauphasen des Neubaus finden parallel zum Schulbetrieb statt. Gegenstand der Ausschreibung sind Herstellung, Lieferung und Einbau von verglasten ein- oder zweiflügeligen Türelemente (teils mit Oberlicht oder feststehendem Seitenteil), teils mit und ohne Anforderung als Feuerschutzabschlüsse einschließlich Brandschutzverglasungen nach DIN 4102 bzw. nach DIN EN 1364. Grobmassen: Ca. 34 St Metallrahmenglastüren Aluminium in T30, T90 mit entsprechendem Zubehör; 4 St Festverglasungen

454211304542100045400000452626702026-07-012027-01-22

Zuschlagskriterien

Der Preis ist das einzige Kriterium

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Südbayern — München

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

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