VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Maler- und Lackierarbeiten

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

12.06.2026

Geschätzter Auftragswert

220.318 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

12 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Eichstätt (85072) — DE219

Beschreibung

Der Zweckverband Schulzentrum Eichstätt-Schottenau erweitert das gleichnamige Schulzentrum in Form eines eigenständigen, viergeschossigen Neubaus auf dem eigenen Grundstück. Hierzu wird das Gewerk Maler- und Lackierarbeiten ausgeschrieben. Grobmassen: Spachtelung Ortbetonwände ca. 3000m2, Beschichtung Wände ca. 10.000m2, Beschichtung Wände/ Decken ca. 3000m2, Bodenbeschichtungen ca. 500m2

CPV-Codes

454421004544211045233270

Lose (1)

LOT-0000Maler- und Lackierarbeiten

Der Zweckverband Schulzentrum Eichstätt-Schottenau erweitert das gleichnamige Schulzentrum in Form eines eigenständigen, viergeschossigen Neubaus auf dem eigenen Grundstück. Hierzu wird das Gewerk Maler- und Lackierarbeiten ausgeschrieben. Grobmassen: Spachtelung Ortbetonwände ca. 3000m2, Beschichtung Wände ca. 10.000m2, Beschichtung Wände/ Decken ca. 3000m2, Bodenbeschichtungen ca. 500m2

4544210045442110452332702026-06-152027-03-30

Zuschlagskriterien

Der Preis ist das einzige Kriterium

Auftragnehmer

RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Südbayern — München

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers