Gebäudeautomation
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim auf ein fünfzügiges G9-Gymnasium inkl. der Fachräume, sowie die Errichtung einer Einfachsporthalle. Hier das Gewerk: Gebäudeautomation Die Leistungsbeschreibung beinhaltet: Leittechnik Hardware+ Software GLT Bilder ca. 120 Stück Trends ca. 750 Stück BACnet Objekte 3500 Stk. Automationscontroller (2 Stk.) in zwei ASP Kompaktstation dezentral zur Regelung der FBH 9 Stk. Kompaktstation dezentral zur Regelung der BKT 3 Stk. Sensoren ca. 170 Stk. Aktoren ca. 35 Stk. Einzelstellantriebe FBH ca. 240 Stk. 5 Schaltschrankfelder aufgeteilt in zwei ASP´s mit Leistungs- und DDC- Teil Außenkabel (Dach) ca. 1400m Innenkabel ca. 11500m Buskabel (Innen) ca. 3700m Netzwerkkabel ca. 250m (LWL) + ca. 2200m (CAT) Kabelanschlüsse ca. 450 Stk. BACnet IP Kopplung dez. Lüftungsgeräte
CPV-Codes
Lose (1)
Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim auf ein fünfzügiges G9-Gymnasium inkl. der Fachräume, sowie die Errichtung einer Einfachsporthalle. Hier das Gewerk: Gebäudeautomation Die Leistungsbeschreibung beinhaltet: Leittechnik Hardware+ Software GLT Bilder ca. 120 Stück Trends ca. 750 Stück BACnet Objekte 3500 Stk. Automationscontroller (2 Stk.) in zwei ASP Kompaktstation dezentral zur Regelung der FBH 9 Stk. Kompaktstation dezentral zur Regelung der BKT 3 Stk. Sensoren ca. 170 Stk. Aktoren ca. 35 Stk. Einzelstellantriebe FBH ca. 240 Stk. 5 Schaltschrankfelder aufgeteilt in zwei ASP´s mit Leistungs- und DDC- Teil Außenkabel (Dach) ca. 1400m Innenkabel ca. 11500m Buskabel (Innen) ca. 3700m Netzwerkkabel ca. 250m (LWL) + ca. 2200m (CAT) Kabelanschlüsse ca. 450 Stk. BACnet IP Kopplung dez. Lüftungsgeräte
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern — München
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.