VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 115/2026

SV-FLA-260323-004 - SOST - Sanierung Olympiastadion München, Schreinerarbeiten III - Holzinnentüren

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

09.06.2026

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

9 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

München (80992) — DE212

Beschreibung

SOST - Sanierung Olympiastadion München, Schreinerarbeiten III - Holzinnentüren

CPV-Codes

4542113145421100

Lose (1)

LOT-0000SV-FLA-260323-004 - SOST - Sanierung Olympiastadion München, Schreinerarbeiten III - Holzinnentüren

Türen im Stadiongebäude, Vollspantürblätter, Stahlzargen und Holzzargen, Türen teilweise mit Brandschutz / Schall-schutz / Rauchschutz ca. 156 Stück einflügelige Türelemente; ca. 18 Stück zweiflügelige Türelemente; Zubehör wie Türschließer, Antriebe, Türstopper udgl.

45421131454211002026-08-032027-12-16

Zuschlagskriterien

Gewichtung 100%

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern — München

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).

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