VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 115/2026

Ingenieurleistung - Bauleitung gem. LP 8 HOAI - Weseler Straße / B51 (Spinne) u. Canisiusgraben

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

02.06.2026

Geschätzter Auftragswert

145.209 € – 284.000 €

Vertragslaufzeit

30.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Münster (48143) — DEA33

Beschreibung

Bauleitung gem. LP 8 HOAI für die Baumaßnahme "Weseler Str. - "Spinne". Straßen- und Kanalbau mit einem Bauvolumen von ca. 4,6 Mio. EUR. Bauzeit ca. 30 Monate.

CPV-Codes

7130000071322000

Lose (1)

LOT-0001Ingenieurleistung - Bauleitung gem. LP 8 HOAI - Weseler Straße / B51 (Spinne) u. Canisiusgraben

Bauleitung gem. LP 8 HOAI für die Baumaßnahme "Weseler Str. - "Spinne". Straßen- und Kanalbau mit einem Bauvolumen von ca. 4,6 Mio. EUR. Bauzeit ca. 30 Monate. Tägliche Präsenz auf der Baustelle erforderlich.

713000007132200030 Monate

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

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