OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 115/2026

Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises, Kauf und Lieferung von vier Pressmüllfahrzeugen (Neufahrzeuge)

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Einreichungsfrist

10.07.2026 09:30

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Sitz des Auftraggebers

Bernburg (Saale) (06406) — DEE0C

Ausführungsort

Schönebeck (Elbe) (39218) — DEE0C

Beschreibung

Kauf und Lieferung

CPV-Codes

34144511

Lose (2)

LOT-00013 Pressmüllfahrzeuge als Komplettfahrzeuge für Hausmüll (Neufahrzeuge)

Die ausgeschriebenen Fahrzeuge werden vorwiegend zur Sammlung von Hausmüll, Papier und Pappe, sowie Bioabfall eingesetzt und müssen für die Aufnahme und Entleerung von MGB nach DIN EN 840 ausgerüstet sein.

341445112026-09-092027-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-00021 Pressmüllfahrzeug als Komplettfahrzeug für Sperrmüll (Neufahrzeug)

Das ausgeschriebene Fahrzeug wird vorwiegend zur Sammlung von Sperrmüll und Grüngut eingesetzt und muss für die Aufnahme und Entleerung von MGB nach DIN EN 840 ausgerüstet sein.

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Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt — Halle (Saale)

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.

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