VergebenVergabebekanntmachung · 29Dienstleistungsauftrag🇪🇺 EU-FörderungAMP / GPATED 115/2026

Salzlandkreis, Wipperradweg Güsten, Planungsleistungen

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

16.06.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

6 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Bernburg (Saale) (06406) — DEE0C

Beschreibung

Planungsleistungen

CPV-Codes

71000000

Lose (1)

LOT-0000Salzlandkreis, Wipperradweg Güsten, Planungsleistungen

Zur Verbesserung des Radwegenetzes und insbesondere der Ortsverbindung für Radfahrer zwischen den Nachbarorten Güsten, Amesdorf, Warmsdorf und Giersleben soll der Wipperradweg abschnittsweise neu- und ausgebaut werden. Der aktuelle Fahrbahnuntergrund ist als mangelhaft einzustufen, da es sich teilweise um eine ungleichmäßige und beschädigte Oberfläche handelt. Der Untergrund ist uneben und weist Auswaschungen und lose Bereiche auf, welche eine Gefahr für den Radfahrer bedeutet. An anderen Stellen besteht der Untergrund aus Schotter und stark abgenutztem Belag in einer sehr geringen Breite. Der Salzlandkreis, die Stadt Güsten sowie die Gemeinde Saale-Wipper bilden eine planungsbegleitende Arbeitsgruppe. Für die Ergebnisse der einzelnen Planungsphasen gilt ein Zustimmungsvorbehalt durch die Stadt Güsten. Bei der Einholung von Genehmigungen etc. unterstützen sich der Salzlandkreis und die Stadt Güsten gegenseitig. Auch während der Bauphase wird die Stadt eng beteiligt. Nach Fertigstellung des Neu- und Ausbaus übernimmt die Stadt Güsten die Baulastträgerschaft. Die Planung der Verkehrsanlage hat unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der einschlägigen Regelwerke zu erfolgen. Hierzu zählen insbesondere die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie für den außerörtlichen Bereich die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL). Sichtweiten, Linienführung, Querschnitte, Zufahrten und Entwässerungseinrichtungen sind regelkonform, sicher und wirtschaftlich auszubilden. Kurztext der Maßnahme: Salzlandkreis, Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke nach HOAI, LPH 1-9 + vom Gesamtvorhaben losgelöste separate Planung Baugrunderkundungen, chemische Analyse nach LAGA und Entwurfsvermessungsleistungen für den Wipperradweg Güsten, örtliche Bauüberwachung, ökologische Baubegleitung, Landschaftspflegerischer Begleitplan nach HOAI, LPH 1-4, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag inkl. Kartierung, FFH-Verträglichkeitsprüfung.

710000002026-08-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Qualitätsbewertung Terminplan

Auftragnehmer

RES-0001
RES-0001
RES-0001

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. + 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt — Halle (Saale)

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.

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