OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 113/2026

Salzlandkreis, Reinigungsleistungen in 8 Schulobjekten und 5 Turnhallen in den Schulgebäuden des Salzlandkreises in ASL, Seeland OT Nachterstedt, SFT u. Wolmirsleben

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

15.07.2026 09:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

3

Sitz des Auftraggebers

Bernburg (Saale) (06406) — DEE0C

Beschreibung

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung

CPV-Codes

90000000

Lose (3)

LOT-0001Regionalbereich ASL + Seeland

Unterhalts- und Grundreinigung

900000002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

inkl. aller Bedarfspositionen und Optionen
LOT-0002Regionalbereich SFT & Wolmirsleben

Unterhalts- und Grundreinigung

900000002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

inkl. aller Bedarfspositionen und Optionen
LOT-0003Glas- und Rahmenreinigung

Für alle Objekte aus Los 1 und Los 2

900000002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Angebotspreis inkl. aller Bedarfspositionen und Optionen

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. + 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt — Halle (Saale)

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.

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