VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 115/2026

GanztagInvest Staatliche Grund- und Regelschule Tilman Riemenschneider Heiligenstadt - Fachplanung Technische Ausrüstung

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

03.06.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 €

Vertragslaufzeit

24.5 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Eingegangene Angebote

7 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Heilbad Heiligenstadt (37308) — DEG06

Beschreibung

Planungs- und Überwachungsleistungen - Fachplanung Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima, Elektro und Gebäudeautomation)

CPV-Codes

71000000

Lose (2)

LOT-0001Gewerk Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima

Planungs- und Überwachungsleistungen für das Gewerk Heizung, Lüftung, Sanitär und Klima

7100000024.5 Monate

Zuschlagskriterien

2.1 Mittelwert des Umsatzes netto aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (50 %); 2.2 Mittelwert der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Ingenieure/Techniker Fachrichtung Versorgungstechnik/HLSK (50 %)
LOT-0002Gewerk Elektro sowie Gebäudeautomation u. a.

Planungs- und Überwachungsleistungen für das Gewerk Elektro sowie Gebäudeautomation u. a.

7100000024.5 Monate

Zuschlagskriterien

2.1 Mittelwert des Umsatzes netto aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (50 %); 2.2 Mittelwert der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Ingenieure/Techniker Fachrichtung Elektrotechnik (50 %)

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt — Weimar

Verfahren vor der Vergabekammer: § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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