Hühnerfarm Dingelstädt - VE 4 Haupterschließung
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Hühnerfarm Dingelstädt - VE 4 Haupterschließung
CPV-Codes
Lose (1)
ca. 246 m Freispiegelkanal DN 200 PP herstellen ca. 160 m Freispiegelkanal DN 300 SB herstellen ca. 12 m Freispiegelkanal DN 400 SB herstellen ca. 95 m Freispiegelkanal DN 500 SB herstellen ca. 136 m Freispiegelkanal DN 600 SB herstellen ca. 8 St Fertigteilschächte DN 1000 PP einbauen ca. 9 St Fertigteilschächte DN 1000 SB einbauen ca. 2 St Fertigteilschächte DN 1500 SB einbauen ca. 395 m Trinkwasserleitung herstellen, DN 100, Gusseisen ca. 1 St Löschwasserbehälter herstellen, DN 3500 PP, Nutzinhalt 192 m³ ca. 2.405 m² Asphalt fräsen ca. 6.250 m³ Boden lösen, zwischenlagern, einbauen ca. 1.150 m³ Boden liefern, einbauen ca. 15.015 m³ Boden lösen und verwerten ca. 1.010 to Bindemittel aus Kalk-Zement ausstreuen ca. 300 to Bindemittel aus Kalk ausstreuen ca. 7.170 m³ geschütteten Boden verbessern ca. 6.600 m² anstehenden Boden verbessern ca. 9.700 m² Geotextil liefern, einbauen ca. 3.875 m³ FSS- u. STS für Straßen, Fuß- u. Unterhaltungswege herstellen ca. 5.145 m² Asphaltschichten herstellen (Trag-, Binder- u. Deckschichten) ca. 1.840 m² Pflasterdecke Beton herstellen ca. 1.870 m Bordsteine Beton setzen (Hoch-, Rund-, Flach- u. Tiefborde) ca. 620 m Rinnen herstellen ca. 1.030 m Drainageleitungen herstellen ca. 13 St Straßenabläufe herstellen, inkl. Anschlussleitungen DN 160 PP ca. 932 m Entwässerungsmulde herstellen ca. 460 to Wasserbausteine einbauen ca. 63 m Seitendurchlässe DN 300 SB herstellen ca. 11 m Seitendurchlässe DN 500 SB herstellen ca. 38 m Seitendurchlässe DN 800 SB herstellen ca. 1.950 m Kabelgraben herstellen
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt — Weimar
Verfahren vor der Vergabekammer: § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinweis: Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung bei der Zentralen Vergabestelle über die Vergabeplattform oder über das besondere elektronische Behördenpostfach des Landkreises Eichsfeld wird hingewiesen.