VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Sanierung Hallenbad Dingelstädt - Fliesen- und Plattenarbeiten

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

15.06.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 €

Vertragslaufzeit

2.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Heilbad Heiligenstadt (37308) — DEG06

Ausführungsort

Hallenbad Dingelstädt, Promenadenweg 5, Dingelstädt (37351) — DEG06

Beschreibung

Fliesen- und Plattenarbeiten

CPV-Codes

45000000454310004543110045431200

Lose (1)

LOT-0000Sanierung Hallenbad Dingelstädt - Fliesen- und Plattenarbeiten

Leistungsumfang: Untergrundabdichtungen W2 bzw. W3: ca. 870 m² Wandfliesen als stranggepresste Fliesen, 30 x 60 cm, strukturiert, R10A: ca. 290 m² Bodenfliesen als stranggepresste Fliesen, 30 x 60 cm, 15 x 15 cm, strukturiert, R 10A bis R 11C: ca. 580 m²

450000004543100045431100454312002 Monate

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

RES-0001
RES-0001
RES-0001

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt — Weimar

§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinweis: Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung bei der Zentralen Vergabestelle über die Vergabeplattform oder über das besondere elektronische Behördenpostfach des Landkreises Eichsfeld wird hingewiesen.

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