SV-JMÄ-251014-004, Managed Testing - Applikationstests
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die IT des Auftraggebers umfasst ein sehr großes Leistungsspektrum von Warenwirtschafts- und Abrechnungssystemen wie SAP über Leitstellensysteme bis hin zu Apps, wie der MVGO. Der IT-Bedarf wächst zeitweise schneller, als internes Personal aufgebaut werden kann und sollte er sinken, ist der Abbau von internem Personal träge. Dieser Skalierungsbedarf wird mit einer Vergabe von Leistungen an Extern beantwortet. Eine Form ist dabei die externe Übernahme des Tests von Software-Anwendungen in jeweils für die Anwendung geeignetem Umfang (Testkonzept, Teststeuerung, Testfalldefinition, Durchführung von funktionalen und nicht funktionalen Tests (z.B. L&P-Tests, Regressionstests, explorative Tests, …), Testautomatisierung). Diese Betreuung findet sowohl im klassischen wie auch im agilen Umfeld statt. Derzeit hat der Auftraggeber 3 Kandidaten-Gruppen an Applikationen, zu denen er den Test extern vergeben möchte. Der bekannte Betreuungsaufwand liegt bei ca. 3 bis 5 FTE. Während der Laufzeit können Applikationen hinzukommen, wegfallen oder der jährliche Aufwand dazu schwanken. Es wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Die einzelnen Applikationen werden per Abruf (ggf. auch mit mehreren Abrufen) beauftragt. Die Erfahrungen des Auftraggebers zeigen, dass gerade beim Testen Domänenwissen die Leistungserbringung unumgänglich ist. Die Ausschreibung umfasst folgende Domänen: • ÖPNV-Vertrieb: Vertriebliche Prozesse (App- und Web-basierte Vertriebswege, Massenkundenabrechnung) • Einkauf und Logistik (SAP MM/SD/CS) • Finanzen (SAP FI/CO) • Instandhaltung inklusive mobile Instandhaltung (SAP PM, App-Anwendungen) Mit dieser Rahmenvereinbarung besteht keine Verpflichtung zur Ausschöpfung des Vertrages für den Auftraggeber. Die Leistungen sind grundsätzlich remote zu erbringen. Ausnahmen, die eine Leistungserbringung vor Ort bedürfen, sind Workshops und ggf. Tests im Zusammenhang mit Hardware, die nur beim AG vor Ort verfügbar ist (z.B. ein Fahrkartenautomat). Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung: Auftragsabwicklung in deutscher Sprache, schriftlich und mündlich; innerhalb EU-DSGVO
CPV-Codes
Lose (1)
Die IT des Auftraggebers umfasst ein sehr großes Leistungsspektrum von Warenwirtschafts- und Abrechnungssystemen wie SAP über Leitstellensysteme bis hin zu Apps, wie der MVGO. Der IT-Bedarf wächst zeitweise schneller, als internes Personal aufgebaut werden kann und sollte er sinken, ist der Abbau von internem Personal träge. Dieser Skalierungsbedarf wird mit einer Vergabe von Leistungen an Extern beantwortet. Eine Form ist dabei die externe Übernahme des Tests von Software-Anwendungen in jeweils für die Anwendung geeignetem Umfang (Testkonzept, Teststeuerung, Testfalldefinition, Durchführung von funktionalen und nicht funktionalen Tests (z.B. L&P-Tests, Regressionstests, explorative Tests, …), Testautomatisierung). Diese Betreuung findet sowohl im klassischen wie auch im agilen Umfeld statt. Derzeit hat der Auftraggeber 3 Kandidaten-Gruppen an Applikationen, zu denen er den Test extern vergeben möchte. Der bekannte Betreuungsaufwand liegt bei ca. 3 bis 5 FTE. Während der Laufzeit können Applikationen hinzukommen, wegfallen oder der jährliche Aufwand dazu schwanken. Es wird eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Die einzelnen Applikationen werden per Abruf (ggf. auch mit mehreren Abrufen) beauftragt. Die Erfahrungen des Auftraggebers zeigen, dass gerade beim Testen Domänenwissen die Leistungserbringung unumgänglich ist. Die Ausschreibung umfasst folgende Domänen: • ÖPNV-Vertrieb: Vertriebliche Prozesse (App- und Web-basierte Vertriebswege, Massenkundenabrechnung) • Einkauf und Logistik (SAP MM/SD/CS) • Finanzen (SAP FI/CO) • Instandhaltung inklusive mobile Instandhaltung (SAP PM, App-Anwendungen) Mit dieser Rahmenvereinbarung besteht keine Verpflichtung zur Ausschöpfung des Vertrages für den Auftraggeber. Die Leistungen sind grundsätzlich remote zu erbringen. Ausnahmen, die eine Leistungserbringung vor Ort bedürfen, sind Workshops und ggf. Tests im Zusammenhang mit Hardware, die nur beim AG vor Ort verfügbar ist (z.B. ein Fahrkartenautomat). Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung: Auftragsabwicklung in deutscher Sprache, schriftlich und mündlich; innerhalb EU-DSGVO
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern — München
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).