VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 115/2026

Fachplanungsleistungen Bauphysik - Wärmeschutz+Energiebilanz, Bauakustik, Raumakustik

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

29.05.2026

Geschätzter Auftragswert

1 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

16 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

München (81829) — DE212

Beschreibung

Die ausgeschriebene Maßnahme betrifft den Neubau einer Grundschule im 5. BA Wohnen in der Messestadt Riem. Der Planungsumgriff erstreckt sich auf das im Vorentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1728n dargestellte Grundstück für den Schulneubau südlich des Rappenwegs und nördlich der Bahnlinie. Die Gesamtfläche des Planungsgebietes beläuft sich auf etwa 21.750 m². Es handelt sich um eine sechszügige Grundschule in Holz- oder Holzhybridbauweise einschließlich Dreifach-Sporthalle, Freisportanlagen und Außenbereichen. Gegenstand des vergebenen Auftrags sind die Fachplanungsleistungen Bauphysik - Wärmeschutz+Energiebilanz, Bauakustik, Raumakustik. Nähere Angaben siehe Ziffer 5.1.

CPV-Codes

710000007124000071314310713132007131430071310000

Lose (1)

LOT-0001Fachplanungsleistungen Bauphysik - Wärmeschutz+Energiebilanz, Bauakustik, Raumakustik

Folgender Auftrag wurde vergeben: Fachplanungsleistungen gemäß Anlage 1, Ziff. 1.2.HOAI 2021 in Verbindung mit §3 Abs.1 HOAI 2021 für die LPH 1 bis 7 zzgl. Besonderer Leistungen gemäß Vertragsentwurf, zu - Bauphysik mit Wärmeschutz und Energiebilanzierung - Bauakustik (Schallschutz) - Raumakustik.

7100000071240000713143107131320071314300713100002026-06-082032-12-28

Zuschlagskriterien

Die Qualität besteht aus folgenden Zuschlagskriterien mit nachfolgend genannter Gewichtung:- Auftragsbezogene Organisation (15%) - Erfahrung leitender Projektmitarbeiter (25%)- Organisation/Methodik Baudurchführung (30%).

Auftragnehmer

RES-0001
RES-0001
RES-0001

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern — München

Verstöße gegen Vergabevorschriften, - durch die sich ein am Auftrag interessierter Bewerber oder Bieter in seinen Rechten verletzt sind, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), - die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), - die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (Frist zur Bewerbung) oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.

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