Wärmeversorgungsanlagen
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Das denkmalgeschützte Gebäude Haus 3 (Baujahr 1912, Bruttogrundfläche ca. 12.000 m², BRI ca. 43.900 m³), welches bis vor Kurzem durchgehend als Bettenhaus genutzt wurde, wird in 75 Wohnungen für Pflegekräfte der Münchenstift GmbH und der München Klinik gGmbH umgebaut. Das Gebäude hat ein UG, ein EG, drei OGs und ein DG. Der westliche, eingeschoßige Anbau (Haus 3b) und der östliche, zweigeschossige Verbindungsbau (Haus 3a) wurden nachträglich errichtet (Bauzeit ca. 1961 – 1967) und sind nicht Bestandteil des Denkmalschutzes. Gegenstand dieses Auftrags sind die Wärmeversorgungsanlagen. Nähere Angaben siehe Ziffer 5.1.
CPV-Codes
Lose (1)
Ergänzung zu Ziffer 2.1, ca.-Mengen: 1 St. Fernwärmeübergabestation nach Standard der SWM mit ca. 500kW und Regelung bis Puffer und 2 Heizkreisen; 1 St. Kombinierter Vor- und Rücklaufverteiler bis 30 m³/h; 220 St. Armaturen DN 15-100; 8.790 m Rohrleitung aus Edelstahlrohr DN 14-100; 1m schwarzes Stahlrohr DN 15-100; 365 St. Kompaktheizkörper mit Ventilen; 240 St. Gliederheizkörper mit Ventilen; 2 St. Pumpen; 1 St. Druckhaltestation mit Entgasung und automatischer Nachspeisung; 2 St. Wärmemengenzähler; 2930 m Dämmung und Rohrleitungen und Formstücke mit Mineralwolle alukaschiert DN 15-100 im Bereich Vorwände; 1 St. Prov. Beheizung des Gebäudes zur Temperierung des Gebäudes mit Betreuung der Anlage; 146 St. Kernbohrungen DN 50-200 inkl. Entsorgung der Bohrkerne; 1 St. Splitgerät bestehend aus Innen- und Außeneinheit 3 kW; 1 St. Dokumentation; 1 St. Bestandsdokumentation.Bestandteil der Ausschreibung ist außerdem ein Instandhaltungsvertrag (Inspektion und Wartung), der für die Dauer von 4 Jahren nach erfolgter Abnahme der errichteten Anlage geschlossen werden soll.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern — München
Verstöße gegen Vergabevorschriften, - durch die sich ein am Auftrag interessierter Bewerber oder Bieter in seinen Rechten verletzt sind, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), - die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), - die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (Frist zur Bewerbung) oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.